Mein Server muss länger leben als meine Firma
Der Termin 18. Februar 2027 steht fest. Ab dann braucht jeder Batteriespeicher über zwei Kilowattstunden einen digitalen Pass. Dazu Antriebsbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel. Die Knopfzelle in der Fernbedienung bleibt verschont.
Ich baue die Software dafür und ich lese die Batterieverordnung seit Monaten so oft, dass ich Textstellen zitieren kann, wenn ich müde bin. Meine Frau findet das mäßig unterhaltsam.
Der technische Kern ist harmlos. Ein Datensatz, ein QR-Code auf dem Etikett, eine Adresse, unter der die Angaben stehen. Keine Raketentechnik. Nicht einmal Batterietechnik. Interessant wird es erst danach.
Woher nehmen Sie den Kobaltanteil?
Die Angaben für einen Pass liegen im Betrieb an fünf verschiedenen Orten. Die Zusammensetzung, die in den Konstruktionsunterlagen steht. Die Herkunft der Zellen, die beim Einkauf meistens als Anhang einer Mail vom vorletzten Jahr liegt, sowie die Seriennummer und das Produktionsdatum, die in der Fertigung bereitgestellt werden. Die Prüfwerte, die aus dem Labor kommen. Und zum Schluss der Rezyklatanteil, also der Anteil an wiederverwertetem Material in der Zelle. Für den ist häufig gar niemand zuständig, es sei denn, Sie sind selbst der Zellhersteller.
Und das alles pro Batterie mit mehr als zwei Kilowattstunden Kapazität. Nicht pro Modell. Bei tausend Stück im Jahr sind das tausend Datensätze, die stimmen müssen.
Die häufigste Frage in meinen Gesprächen ist deshalb nicht die nach dem Preis. Sie lautet: Woher nehme ich denn zum Beispiel den Kobaltanteil? Meine Antwort kommt nicht gut an: Vom Lieferanten und schriftlich. Am besten, bevor Sie bestellen.
Ein praktischer Hinweis dazu: Fragen Sie nicht per Mail. Geben Sie dem Lieferanten einen Link und lassen Sie ihn selbst eintragen. Wer schon einmal Werte aus einem chinesischen Datenblatt abgetippt hat, das offenbar in Word 2003 entstanden ist, versteht den Punkt sofort.
Der Pass überlebt die Insolvenz
Jetzt zu der Stelle, die in den Diskussionen fast immer fehlt. Artikel 78 der neuen EU-Batterieverordnung verlangt, dass der Batteriepass verfügbar bleibt, auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der Union einstellt.
Lesen Sie das ruhig zweimal.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass mein Server länger leben muss als meine Firma. Charmant.
Gelöscht wird der Pass erst nach dem Recycling der Batterie. Bei einem stationären Speicher sind das schnell zwanzig Jahre. Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht, was die Sache nicht einfacher macht, sondern offener.
Ich habe eine Weile gebraucht, um die Tragweite zu verstehen. Wer heute einen Pass ausstellt, verspricht, dass in zwanzig Jahren noch eine Adresse antwortet. Unabhängig davon, ob es ihn dann noch gibt. Kein junges Unternehmen kann das garantieren. Meines auch nicht.
Was man tun kann: Daten offen und exportierbar halten, damit ein Nachfolger sie ohne Rückfrage übernehmen könnte. Eine befriedigende Antwort ist das nicht. Ich kenne bloß keine bessere und wäre dankbar, wenn jemand eine hätte.
Drei Kreise, drei Wochen
Über die Entwicklungskosten wird noch weniger gesprochen als über die Daten. Zu Unrecht.
Einige Hersteller bauen sich das selbst. Vernünftig, solange man nur an den QR-Code denkt. Bei den Zugriffsrechten hört der Spaß auf. Die Verordnung kennt drei Kreise. Ein Teil der Angaben ist öffentlich. Ein zweiter geht an notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission. Ein dritter an Personen mit berechtigtem Interesse, also Reparaturbetriebe, Wiederverwerter, Recycler.
Wer genau dazugehört, legt die Kommission bis zum 18. August 2026 fest. Das ist in drei Wochen. Ich habe Lieferzeiten für Büromöbel gesehen, die länger sind.
Dann die Integrität. Artikel 78 verlangt Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten. Es muss also auffallen, wenn jemand später eine Zahl ändert. Wir lösen das über verkettete Prüfsummen. Jeder Stand hängt am vorherigen. Ohne Blockchain, dazu gleich mehr.
Wer das selbst entwickelt, baut ein Produkt und kein Nebenprojekt. Ich schreibe das nicht als Verkaufsargument. Ich schreibe es, weil ich weiß, wie viele Abende bei uns dafür draufgegangen sind.
Haften ja, Daten nein
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Bei einem großen Teil des Marktes ist das nicht der Werksbesitzer in Shenzhen. Es ist der Händler in Krefeld, der einführt und sein Etikett draufklebt.
Der haftet. Und der hat die Daten nicht.
Er kann sie auch nicht selbst erheben. Er bekommt sie nur, wenn sein Lieferant sie herausrückt, und ob der das tut, hängt von der Geschäftsbeziehung ab, von der Bestellmenge und davon, wie deutlich die Pflicht im Vertrag steht. In den Verträgen, die ich zu sehen bekomme, steht dazu bisher nichts.
Der Pass, der lügt
Was daraus folgt, kann man sich ausmalen. Frist drückt, Angaben fehlen, also wird geschätzt. Ein Erfahrungswert hier, ein Wert vom Vorgängermodell dort. Passt schon.
Formal ist der Pass dann vollständig. Er lässt sich scannen, die Seite lädt, es stehen Zahlen drauf. Nur stimmen sie nicht.
Mich beunruhigt das mehr als ein leerer Pass. Ein leerer Pass ist wenigstens ehrlich. Der Recycler, der 2035 eine alte Zelle in der Hand hält und wissen will, was drin ist, bevor er sie in den Prozess gibt, sieht einer geschätzten Angabe nicht an, dass sie geschätzt war. Vorgesehen ist so ein Vermerk nämlich nicht. Er behandelt die Zahl wie eine Messung.
Bitte keine Blockchain
Eine Sache stimmt mich versöhnlich. Die Verordnung verlangt keine Blockchain. Ich sage das so deutlich, weil ich oft das Gegenteil gehört habe, meist von Anbietern, die zufällig eine verkaufen.
Im Text steht: offene Standards, interoperables Format, übertragbar ohne Anbieterbindung. Zugang unentgeltlich. Wer den Pass an eine geschlossene Kette hängt, arbeitet gegen den Wortlaut.
Er muss sich von einer Behörde öffnen lassen, von einem Recycler in Polen und von einem Rentner mit einem sechs Jahre alten Handy. Dafür ist langweilige Technik goldrichtig.
Bleibt die Frage nach dem Nutzen
Bringt der Aufwand außer Ärger etwas? Ich denke schon. Nur nicht sofort.
Die Angaben, die der Pass verlangt, sind ziemlich genau die, nach denen später alle fragen. Wie ist die Batterie gealtert. Was steckt drin. Was lässt sich zurückholen. Wer hat wann daran gearbeitet. Zweitmarkt, Recycling, Versicherung, Gewährleistung.
Wer die Daten sowieso sauber führt, hat die Antworten fertig, bevor die Fragen kommen. Wer den Pass als Häkchen abhakt, hat eine Kostenstelle.
Knapp sieben Monate sind noch. Das reicht, wenn Sie diese Woche anfangen.
Eines würde ich gern diskutieren. Sollten geschätzte Angaben im Pass als geschätzt gekennzeichnet werden? Technisch wäre das ein Feld pro Wert. Vorgeschlagen hat es bisher niemand. Vermutlich, weil man damit zugeben müsste, dass die Datenlage am Anfang löchrig sein wird. Mir wäre ein Pass mit sichtbaren Lücken deutlich lieber als einer, der jede Schätzung als Messung ausgibt.

— Der Majid Goschka ist Mitgründer von Batteriepasswerk, einem Hamburger Startup, das Software für den digitalen EU-Batteriepass entwickelt. Seit 2017 baut er cloudbasierte Webanwendungen und arbeitet in der Automobilbranche, unter anderem an der Visualisierung großer technischer Datenmengen. Er und sein Mitgründer Grigor Muradyan hatten monatelang unabhängig voneinander dieselbe Lösung für den Batteriepass gebaut, bevor sie ihre Projekte zusammenlegten. Mehr unter batteriepasswerk.com —
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„Ab Februar 2027 braucht in der EU jeder Batteriespeicher über zwei Kilowattstunden einen eigenen digitalen Pass,…“
Ist heute der 1. April oder habe ich etwas verpasst?
– für was bitte macht das Sinn?
– wie war das mit der Bürokratie?
– (EU oder Europa?)
Gute Frage, die kommt oft. Der Haken am Beispiel: Norwegen ist nicht in der EU, aber im EWR. Und die Batterieverordnung ist ausdrücklich EWR-relevant, wird also über das EWR-Abkommen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein übernommen. Heißt: Auch dort brauchen die Batterien den Pass.
Beim Direktimport China nach Norwegen ist dann eben der norwegische Importeur der verantwortliche Wirtschaftsakteur, unter denselben Regeln. Der Pass entfällt nicht, er wandert nur zum Nächsten in der Kette.
Und dort, wo eine Route mal ganz außerhalb von EU und EWR läuft: In der Praxis baut kaum ein Hersteller zwei Produktvarianten. Wer ohnehin passkonform produziert, macht das meist für alle Märkte, weil zwei Versionen teurer sind als eine. Der Sinn greift am Ende also breiter, als das Beispiel vermuten lässt.
„Gute Frage, die kommt oft. Der Haken am Beispiel: Norwegen ist nicht in der EU, aber im EWR. Und die Batterieverordnung ist ausdrücklich EWR-relevant, wird also über das EWR-Abkommen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein übernommen. Heißt: Auch dort brauchen die Batterien den Pass.“
Danke für die Info, @M.Wagner.
(Ich stelle immer gute Fragen 😉)
Nur die ganze EWR Geschichte ist ein wenig nebulös. Norwegen ist mit diesem Vertag an der EU näher dran, als man sich das vorstellen kann. Da sind schon Sachen aufgeflogen, nur weil sie nicht „richtig“ verstanden/ übersetzt wurden…
Beim Undertaking (von 2013 – 2018) hat das angeblich auch keine Rolle gespielt.
Im hiesigen LOVDATA.no ist genau dieses Thema für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
(die Verjährungsfristen laufen dann 2028 aus …)
Hilsen fra Norge
Kein Aprilscherz. Das ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542, verpflichtend ab 18. Februar 2027. Kurz zu Ihren Punkten:
Sinn: Der Pass macht nachvollziehbar, was in der Batterie steckt, also Herkunft, Materialien, CO2-Fußabdruck, Zustand und vor allem Recyclingdaten. Für Recycler und die Kreislaufwirtschaft ist das der eigentliche Hebel, gerade bei knappen Rohstoffen wie Lithium und Kobalt, die die EU größtenteils importiert.
Bürokratie: Berechtigter Einwand. Es ist eine zusätzliche Pflicht. Ob sie zur Last wird, hängt an der Umsetzung. Mit vernünftiger Software ist es am Ende ein QR-Code pro Einheit statt eines IT-Projekts.
EU oder Europa: EU. Es gilt für Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
„EU oder Europa: EU. Es gilt für Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.“
@overnobel,
-ich exportiere zB. einen BYD von DE nach Norwegen.
– ich exportiere zB. einen BYD direkt von China nach Norwegen
… 🤔
da ist der eigentliche Sinn dann sinnlos.
Wow, da hat ja jemand nachgedacht 😜 Als wir in den 80zigern unsere Entwicklungunterlagen und die Entwicklungsschritte, sowie das WARUM festgelegt haben, warfen wir auch MS und Word über Bord. Wir haben alte Systeme aufgehoben, wir haben Webseiten gebaut, es auf CD gebrannt, usw. es half alles nicht so richtig. Das Beste ist Papier oder gebrannter Ton. Mikrofilm ist auch nicht schlecht, auf Glas….