PV Austria fordert faire Netzanschlusskosten für Kleinanlagen
Der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria sieht im aktuellen Entwurf für die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) Verbesserungen. Doch bis zur geplanten Finalisierung durch E-Control im Herbst brauche es noch Verbesserungen, erklärte der österreichische Verband, der die Photovoltaik- und Speicherbranche vertritt, am Donnerstag. Bis zum Freitag sind noch Stellungnahmen möglich, dann endet die Begutachtung des Entwurfs.
„Damit die Verordnung jedoch die Praxis nicht ausbremst, müssen die verbleibenden Hürden für Speicher und Netznutzer noch beseitigt werden, um Planungssicherheit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten“, forderte Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Drei zentrale Bereiche müssen nach Ansicht des Verbands noch geändert werden. Dies betreffe die Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, die Regeln für Batteriespeicher und die Vorgaben für die flexible Netznutzung.
Bezüglich der Kleinanlagen moniert PV Austria die deutlich erweiterte und damit komplexere Berechnungsgrundlage für die Netzanschlusskosten, die im Entwurf enthalten ist. Der Verband verweis darauf, dass mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bereits eine politisch abgestimmte Grundlage existiere, die eine nutzerfreundliche Preisgestaltung und auch Ausnahmen vorsehe. Die Gestaltung der Netzanschlusskosten sollte sich konsequent an diesen gesetzlichen Vorgaben orientieren, um vor allem die Komplexität zu reduzieren, forderte PV Austria.
Auch die seit Monaten geführte Debatte über systemdienliche Speicher greift der Verband in seiner Stellungnahme auf. Er moniert, dass E-Control nur bestimmte Speicher als systemdienlich einstufen will und diese auch nur dann, wenn sie an bereits stark ausgelasteten Netzknoten angeschlossen sind oder errichtet werden. Co-Location-Speicher, also Batteriespeicher, die mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen gekoppelt sind, wären davon aktuell ausgenommen. Dabei, so PV Austria, könnten auch diese Systeme Strom aus dem Netz aufnehmen und entlastend wirken. Daher müssten auch die Co-Location-Batteriespeicher als systemdienlich in der Verordnung eingestuft werden. Überdies brauche es klare Kriterien zur tatsächlichen Auslastung der Netzknoten, um verlässlich aufzeigen zu können, wo durch Speicher eine echte Systemdienlichkeit entstehe.
Das neue Instrument, wonach Kunden, die ihre Verbraucher innerhalb selbst festgelegter Leistungsbereiche flexibel vom Netzbetreiber steuern lassen oder Batteriespeicher mit Netzstrombezug Nachlässe bei den Netzkosten erhalten sollen, wertet PV Austria grundsätzlich positiv. Allerdings brauche es wirksame Anreize. Dies könne etwa eine spürbare Senkung des Arbeitspreises sein. Auch eine Preisbindung über einen definierten Zeitraum könne notwendige Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen schaffen.
„Wir werden den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst im konstruktiven Austausch mit der E-Control begleiten und uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen in die finale Verordnung einfließen“, sagte PV-Austria-Vorstandschef Herbert Paierl. „Nur mit praxistauglichen Rahmenbedingungen können Speicher ihren Beitrag zu einem stabilen und leistbaren Stromsystem leisten.“
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