Schweizer Verteilnetzbetreiber dürfen Solarstrom künftig nach Marktpreis vergüten
Der Schweizer Bundesrat richtet die Photovoltaik-Vergütung stärker am Markt aus: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die zuständigen Verteilnetzbetreiber den Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergüten. Damit will die Bundesregierung Anreize schaffen, den Strom dann ins Netz zu speisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Bei niedrigen Preisen soll er gespeichert oder lokal verbraucht werden.
Swissolar fordert mehr Transparenz bei Marktdaten
Die Netzbetreiber haben alternativ aber auch die Möglichkeit, weiterhin höhere Vergütungen zu zahlen. Der Branchenverband Swissolar geht davon aus, dass viele davon Gebrauch machen werden. Die Grundzüge des neuen Modells hatte die Schweizer Bundesversammlung bereits im Herbst 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat jetzt die konkrete Ausgestaltung des Parlamentsentscheids vorgestellt.
Für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen sieht die Regelung einen Investitionsschutz in Form einer Minimalvergütungsprämie vor. Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, entspricht die Prämie der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Sie wird rückwirkend ausgezahlt.
Swissolar weist darauf hin, dass das neue Modell für Anlagenbetreiber erhebliche Auswirkungen haben kann, insbesondere bei geringem Eigenverbrauch. Sie sind künftig stärker den niedrigen Marktpreisen an sonnigen Tagen ausgesetzt. Dem lässt sich mit einem Speicher entgegenwirken. Sinkende Batteriepreise machen dies zunehmend attraktiv, so der Verband.
Auch Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) können helfen, negative Preise zu umgehen. Dabei wird Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal genutzt und verkauft, statt über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt verkauft zu werden.
Um das neue Vergütungsmodell optimal nutzen zu können, braucht es einen einfachen Zugang zu den relevanten Marktdaten, so Swissolar. Der Verband fordert deshalb vom zuständigen Bundesamt für Energie (BFE), die Day-Ahead-Strompreise für den Schweizer Markt im Dashboard der Behörde öffentlich einsehbar darzustellen. Zudem sei eine frei zugängliche Datenschnittstelle (API) für den automatischen Abruf der Preise nötig.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].
Please login to comment