Bis zu 36.000 Euro pro Megawatt und Jahr – in günstigen Fällen könnte ein Batteriespeicher diese Größenordnung zusätzlich über die Bereitstellung von Momentanreserve verdienen. Das ist deutlich mehr, als viele bei einer Systemdienstleistung erwarten würden, für die kaum zusätzliche Batteriekapazität erforderlich ist.
Seit dem 22.01.2026 wird Momentanreserve in Deutschland marktgestützt beschafft. Für Batteriespeicher eröffnet sich damit eine neue Erlösquelle, die grundsätzlich parallel zu anderen Vermarktungsformen genutzt werden kann, sofern die notwendige Verfügbarkeit sichergestellt wird. Dabei können Anbieter Erbringungszeiträume von bis zu zehn Jahren wählen und sich den aktuell gültigen Festpreis über die gesamte Vertragslaufzeit sichern.
Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber in einer Q&A-Session vom 24.02.2026 hatte zu diesem Zeitpunkt noch kein Anbieter alle Voraussetzungen vollständig erfüllt. Das zeigt: Der Markt ist formal gestartet, befindet sich praktisch aber noch in einer frühen Phase. Für Projektentwickler, Vermarkter und Investoren lohnt sich die Auseinandersetzung dennoch schon jetzt, weil Momentanreserve perspektivisch einen zusätzlichen Wertbeitrag für geeignete Speicherprojekte bringen kann.
Was ist Momentanreserve – und warum wird sie jetzt beschafft?
Momentanreserve ist eine unmittelbare Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht im Stromnetz, um kritische Abweichungen der Netzfrequenz zu begrenzen. Praktisch geht es darum, Frequenzgradienten sehr früh abzufangen und dem System nach einem Störereignis Zeit zu verschaffen, bevor Regelleistung und weitere Maßnahmen wirken. Klassisch wird diese Eigenschaft durch rotierende Massen synchroner Maschinen bereitgestellt. Bei modernen Anlagen kann sie auch durch netzbildende Umrichter synthetisch nachgebildet werden.
Der Hintergrund für die Einführung des Marktes ist der Umbau des Stromsystems. Mit dem Rückgang synchronisierter konventioneller Kraftwerke sinkt auch die natürlich vorhandene Trägheit im Netz. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an die Frequenzstabilität zu. Die Übertragungsnetzbetreiber begründen den Bedarf ausdrücklich mit dieser Entwicklung und verweisen zusätzlich auf die steigende Kritikalität von System-Split-Ereignissen.
Wie ist der Markt aufgebaut?
Im Vorschauzeitraum 2026/2027 werden in allen deutschen Beschaffungsregionen sowohl Basis- als auch Premiumprodukte, jeweils in positiver und negativer Richtung beschafft. Die Beschaffungsregionen entsprechen zunächst den vier Regelzonen der deutschen Übertragungstragungsnetzbetreiber. Langfristig sollen sie abhängig von den Residualbedarfen angepasst werden. Die auf Netztransparenz veröffentlichten Bedarfe bis 2030 stammen aus dem Systemstabilitätsbericht 2025 und sind regional unterschiedlich.
Die Vergütung erfolgt über Festpreiskomponenten. Für die erste Festpreisperiode vom 22.01.2026 bis 21.01.2028 gelten je nach Produkt und Richtung Festpreise zwischen 76 und 888,5 Euro/Megawattsekunde/Jahr. Die Vergütung bezieht sich nicht auf tatsächlich gelieferte Arbeit, sondern auf die Verfügbarkeit der vorgehaltenen Momentanreserve. Für das Basisprodukt gilt eine Mindestverfügbarkeit von 30 Prozent, für das Premiumprodukt von 90 Prozent je Abrechnungsperiode.
Warum gerade Batteriespeicher interessant sind
Für Batteriespeicher ist zunächst wichtig, dass der notwendige Energieinhalt überraschend klein ist. Die angebotene Momentanreserve berechnet sich aus dem m-Faktor, der Anlaufzeitkonstante TA und der Bemessungswirkleistung. Entscheidend für die praktische Vorhaltung ist weniger die Batteriekapazität als die Frage, welche Leistung der Speicher kurzfristig zusätzlich aufnehmen oder abgeben kann. In den Unterlagen der Übertragungsnetzbetreiber wird für ein Beispiel mit m = 1 und TA = 25 Sekunden gezeigt, dass ein 100 Megawatt/100 Megawattstunden-Speicher lediglich rund 35 Kilowattstunden Energie vorhalten muss. Der eigentliche Engpass ist damit in den meisten Fällen nicht die Batterieenergie, sondern freie Wechselrichterleistung.
Genau darin liegt der Charme für Batteriespeicher: Wer einen Speicher betreibt und seinen Wechselrichter nicht voll auslastet, kann freie Leistung für Momentanreserve nutzen.
Erlöse aus Überlastfähigkeit
Der erste Erlöshebel liegt in der Überlastfähigkeit des Wechselrichters. Für die Bereitstellung von Momentanreserve ist nicht in erster Linie zusätzliche Batteriekapazität erforderlich, sondern kurzfristig verfügbare Umrichterleistung. Wenn ein netzbildender Wechselrichter zertifiziert über seine Nennleistung hinaus betrieben werden kann, lässt sich diese zusätzliche dynamische Leistung grundsätzlich für Momentanreserve nutzen. In einem von SMA veröffentlichten Beispiel kann ein System mit 100 Megawatt/200 Megawattstunden zusätzlich rund 62 Megawatt Boost-Leistung bereitstellen. Bei einer angenommenen Verfügbarkeit von 100 Prozent ergeben sich daraus Einnahmen von mehr als 13.000 Euro/Megawatt pro Jahr.
Das ist besonders interessant, weil diese Leistung weitgehend unabhängig vom eigentlichen Handelsdispatch zur Verfügung stehen kann und damit einen eigenständigen Erlösstrom darstellen dürfte. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Fähigkeit technisch nachgewiesen und im Rahmen der Zertifizierung und Präqualifikation auch entsprechend anerkannt wird.

Freie Wechselrichterleistung im Stromhandel
Ein zweiter möglicher Erlöshebel ergibt sich aus freier Wechselrichterleistung im laufenden Betrieb. Anders als bei der Überlastfähigkeit geht es hier nicht um zusätzliche dynamische Leistung oberhalb der Nennleistung, sondern um Zeiten, in denen der Wechselrichter im normalen Vermarktungsbetrieb nicht vollständig ausgelastet ist. Gerade bei Speichern mit kurzer Duration kann dieser Effekt relevant sein.
Die folgende Grafik zeigt, dass die Vermarktung freier Nominalleistung insbesondere für 1-Stunden-Systeme interessant sein kann. Diese können bei zwei Zyklen pro Tag rechnerisch eine Verfügbarkeit von über 90 Prozent erreichen und damit grundsätzlich für das Premiumprodukt in Frage kommen. Bei 2-Stunden- bis 4-Stunden-Systemen, die heute vielfach den Marktstandard darstellen, ist das zumindest im Stromhandel deutlich schwieriger. Sie laden und entladen bei gleicher Zyklenzahl entsprechend länger, sodass die für eine parallele Bereitstellung von Momentanreserve verfügbare Zeit sinkt und die 90-Prozent-Schwelle in der Regel nicht mehr erreicht wird.

Grafik: Regelenergie Online
Hinzu kommt, dass die Ladedauer aufgrund der Verluste etwas länger ist als die Entladedauer. Dadurch ist die Wechselrichterleistung im Ladebetrieb länger gebunden, sodass sich tendenziell mehr positive als negative Momentanreserve vermarkten lässt. Wie stark der Wechselrichter im Jahresverlauf tatsächlich ausgelastet ist, hängt allerdings nicht nur vom Stromhandel ab, sondern auch von der Teilnahme an Regelleistungsmärkten.
Freie Wechselrichterleistung bei Primärregelleistung- und Sekundärregelleistung-Vermarktung
Auch bei der Teilnahme an Regelleistungsmärkten kann freie Wechselrichterleistung für Momentanreserve verfügbar bleiben. Bei der Bereitstellung von Primärregelleistung muss der Batteriespeicher seine Leistung zwar kontinuierlich an die Netzfrequenz anpassen, er wird im Jahresverlauf jedoch nur selten an seiner technischen Leistungsgrenze betrieben. Eine vereinfachte eigene Auswertung historischer Frequenzdaten für die Jahre 2023 bis 2025 deutet darauf hin, dass ein in Primärrgelleistung vermarktetes 1-Megawatt-System in vielen Fällen noch einen erheblichen Teil seiner Nennleistung zusätzlich für Momentanreserve bereitstellen könnte. Dies wird von den Übertragungsnetzbetreibern explizit erlaubt.

Grafik: Regelenergie Online
Die Ergebnisse sprechen dafür, dass sich grob 70 bis 90 Prozent der Speicherleistung zusätzlich zur Primärregelleistung auch in der Momentanreserve vermarkten lassen, ohne die Verfügbarkeitsanforderungen zu verletzen. Die Grafik zeigt, dass bis zu einem zusätzlichen Angebotsvolumen von rund 0,9 Megawatt pro Megawatt an installierter Leistung die Verfügbarkeit über die betrachteten Jahre hinweg auf hohem Niveau bleibt, während die letzten Prozentpunkte bis zur gesamten Leistung deutlich überproportional Verfügbarkeit kosten.
Bei der Sekundärregelleistung (SRL/aFRR) dürfte die Parallelvermarktung mit Momentanreserve tendenziell noch einfacher darstellbar sein als bei Primärregelleistung. Der Grund ist, dass die tatsächliche Auslastung des Speichers ber die Wahl der Arbeitspreise beeinflusst werden kann. Während Primärregelleistung frequenzgetrieben und damit nur begrenzt steuerbar ist, kann der Vermarkter bei Sekundärregelleistung über die Preisstellung gezielt steuern, wie häufig und wie intensiv der Speicher tatsächlich abgerufen wird. Dadurch lässt sich die im Jahresverlauf belegte Wechselrichterleistung vergleichsweise gut begrenzen, sodass ein relevanter Teil der Nominalleistung parallel für Momentanreserve freigehalten werden kann. Als Speicherbetreiber muss man hier die Opportunitätskosten verpasster Abrufe gegen die sichere Vergütung der Momentanreserve abwägen. Vieles spricht daher dafür, dass Speicher in der Sekundärregelleistung-Vermarktung die Verfügbarkeitsanforderungen für Momentanreserve mit geringerem Zielkonflikt einhalten können als im reinen Stromhandel oder in der Primärregelleistung.
Zusatzerlöse aus freier Wechselrichterleistung
Je nach Vermarktungskonzept kann ein relevanter Teil der Wechselrichterleistung im laufenden Betrieb frei bleiben und für Momentanreserve genutzt werden, sofern die Verfügbarkeitsanforderungen eingehalten und die technischen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Im theoretischen Grenzfall ließe sich damit – zusätzlich zu einer separaten Vermarktung aus Überlastfähigkeit – sogar bis zu 100 Prozent der nominalen Wechselrichterleistung eines Speichers in der Momentanreserve vermarkten.
Für die Erlösabschätzung ist ein einfaches Beispiel hilfreich: Bei einer unterstellten Anlaufzeitkonstante von 25 Sekunden und einem m-Faktor von 1 entspricht 1 Megawatt frei vermarktbarer Wechselrichterleistung in positiver und negativer Richtung einer Momentanreserve von 25 Megawattsekunden. Auf Basis der für die erste Festpreisperiode veröffentlichten Werte ergibt sich daraus im Premiumprodukt ein jährlicher Zusatzerlös von rund 20.125 bis 22.213 Euro je Megawatt freier Wechselrichterleistung. Im Basisprodukt läge der Wert dagegen nur bei rund 1.900 bis 2.738 Euro pro Megawatt und Jahr. Für ein 100-Megawatt-System entspräche eine vollständige zusätzliche Vermarktung der freien Nennleistung damit einem Erlöspotenzial von rund 2,0 bis 2,2 Millionen Euro pro Jahr im Premiumprodukt.
Wie groß das kombinierte Potenzial sein kann
Bei passender Auslegung und Vermarktung lassen sich beide Hebel kombinieren: Überlastfähigkeit und freie Wechselrichterleistung im laufenden Betrieb. Besonders attraktiv ist das bei 1-Stunden-Systemen, weil deren rechnerische Verfügbarkeit für Momentanreserve tendenziell höher ist als bei Systemen mit längerer Duration.
Ein konkretes Beispiel: Ein System mit 100 Megawatt/100 Megawattstunden und 62 Megawatt Überlastfähigkeit könnte bei voller Vermarktung insgesamt 4.050 Megawattsekunden Momentanreserve kontrahieren (162 Megawatt × 25 Sekunden). Auf Basis der aktuellen Premium-Festpreise läge das jährliche Zusatzerlöspotenzial bei bis zu 3,60 Millionen Euro – umgerechnet rund 36.000 Euro je Megawatt und Jahr. Davon entfallen etwa 20.100 bis 22.200 Euro/Megawatt/Jahr auf freie nominale Wechselrichterleistung und rund 12.500 bis 13.800 Euro/Megawatt/Jahr auf die zusätzliche Überlastfähigkeit.
Einordnung
Unterm Strich ist Momentanreserve für Batteriespeicher kein eigenständiger Business Case, aber ein potenziell attraktiver Zusatzerlös – gerade bei Ein-Stunden-Systemen, die im laufenden Betrieb regelmäßig freie Wechselrichterleistung aufweisen.
Gleichzeitig steht der Markt noch am Anfang. Bisher hat kein Anbieter die Präqualifikation vollständig durchlaufen, die Zertifizierung netzbildender Umrichter ist technisch und regulatorisch anspruchsvoll und die Nachweisführung für die Verfügbarkeit im Parallelbetrieb mit Stromhandel oder Regelleistung muss sich in der Praxis erst bewähren. Hinzu kommt die Frage, wie sich die Vergütung nach der ersten Festpreisperiode ab 2028 entwickelt. Für Projektentwickler und Investoren lohnt es sich dennoch, das Thema frühzeitig mitzudenken – denn wer bei der Wechselrichterauswahl auf netzbildende Technik und Zertifizierungsfähigkeit achtet, kann sich einen zusätzlichen Erlösstrom erschließen, sobald der Markt Fahrt aufnimmt.
— Der Autor Christian Schäfer berät Investoren, Projektentwickler und energieintensive Unternehmen bei Investitionen in Großspeicher. Außerdem betreibt er die unabhängige Analyseplattform Regelleistung-Online. Zuvor war er Senior Berater bei der Arup Deutschland GmbH, Mitbegründer der Adaptive Balancing Power GmbH und Portfoliomanager im Kurzfristhandel bei der MVV Energie AG. —
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„Momentanreserve ist eine unmittelbare Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht im Stromnetz, um kritische Abweichungen der Netzfrequenz zu begrenzen. Praktisch geht es darum, Frequenzgradienten sehr früh abzufangen und dem System nach einem Störereignis Zeit zu verschaffen, bevor Regelleistung und weitere Maßnahmen wirken. Klassisch wird diese Eigenschaft durch rotierende Massen synchroner Maschinen bereitgestellt. Bei modernen Anlagen kann sie auch durch netzbildende Umrichter synthetisch nachgebildet werden.“
Erinnert mich irgendwie an meine aktive Zeit bei Bahnstrom in Karl Marx Stadt (1980 – 1987)
-> Zentrale 110 kV /16 2/3 Hz Versorgung vom Mitteldeutschen Raum in der damaligen DDR.
Da gab es Lösungsansätze als auch Lösungen.
Vielleicht sollte man das „alte Wissen“ mal wieder aktivieren und in die Moderne adaptieren.