Neue VDE-AR-N 4100: Was die Norm für 2,9 Millionen Mehrfamilienhäuser und Mieterstrom bedeutet

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Wer in Deutschland eine Photovoltaik-Anlage mit Mieterstrom plant, kennt das Problem: Je nach Netzbetreiber gelten andere technische Anschlussbedingungen. Mehr als 800 Netzbetreiber haben über die Jahre teils erheblich voneinander abweichende Anforderungen entwickelt – für Zähler, Zählerschränke und Zählerplätze. Was in Berlin gilt, muss in Düsseldorf noch lange nicht funktionieren. Diese Fragmentierung verteuert Planung und Installation, bremst die Skalierung von Mieterstrom-Projekten und macht standardisierte Lösungen für Installateure und Planer nahezu unmöglich.

Mit der am 6. März veröffentlichten, vollständig überarbeiteten VDE-AR-N 4100:2026-04 setzt der VDE bundesweit einheitliche Mindeststandards. Die Anwendungsregel gilt für Bezugsanlagen sowie in Verbindung mit der ebenfalls aktualisierten VDE-AR-N 4105 auch für Erzeugungsanlagen. Für Planer, Installateure und Projektentwickler bedeutet das mehr Planungssicherheit und deutlich weniger administrativen Aufwand bei jedem neuen Projekt.

Knapp drei Millionen Gebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten warten auf Mieterstrom

Das größte Potenzial für Mieterstrom liegt nicht im Neubau – es liegt im Bestand. Eine Analyse des Kopernikus-Projekts Ariadne vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) zeigt das Ausmaß: In Deutschland gibt es rund 3,1 Millionen Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, die grundsätzlich für Photovoltaik-Aufdachanlagen geeignet sind. Davon entfallen allein rund 2 Millionen Gebäude auf die Größenklasse mit drei bis sechs Wohneinheiten – genau jenes Segment, das bislang messtechnisch zwischen die verfügbaren Lösungen fiel. Hinzu kommen gut 820.000 Gebäude mit sieben bis zwölf Wohneinheiten. Insgesamt schlummert damit in rund 2,9 Millionen Bestandsgebäuden mit über 15 Millionen Wohnungen ein Potenzial, das die neue Norm direkt adressiert.

Wieviel von diesem Potenzial bislang gehoben wurde, weiß niemand genau, weil Mieterstromanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nur bis 2023 als solche erfasst wurden (bis dahin waren es knapp 5.400). Fest steht aber, dass viel zu wenig mögliche Projekte umgesetzt werden. Die Ariadne-Analyse nennt als wichtigsten Hemmgrund explizit die fehlende Standardisierung der Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern, die aktuell aufwendig und langwierig seien. Einheitliche, standardisierte Messkonzepte seien nötig, um den administrativen und technischen Aufwand zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit durch Skalierung zu verbessern. Genau hier setzt die neue VDE-AR-N 4100 an.

Das entscheidende Segment: Bestandsgebäude

Gerade bei Bestandsgebäuden ist die wirtschaftliche Hürde für Mieterstrom-Projekte bislang am höchsten: Veraltete Zählerschränke, beengte Keller und eine Vielzahl von unterschiedlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) machen viele Projekte auf dem Papier unrentabel, bevor auch nur ein Solarmodul auf dem Dach liegt. Ein entscheidender Vorteil der Kleinwandleranlage bis 100 Ampere liegt deshalb nicht nur in ihrer Kapazität, sondern in ihrer Installationslogik: In vielen Bestandsgebäuden kann so die vorhandene Messtechnik, insbesondere der bestehende Zählerschrank, erhalten bleiben. Statt eines teuren Komplett-Umbaus der Elektroinstallation kann es genügen, einen neuen, kompakten Wandlerschrank daneben zu setzen. Das spart erhebliche Umbaukosten und macht viele Projekte erst wirtschaftlich.

Warum der physische Summenzähler noch wichtig bleibt

Für Mieterstrom-Projekte braucht es einen Summenzähler, der den Gesamtverbrauch des Gebäudes erfasst und das Gebäude zum Netz hin abrechnet (und Reststrom und Einspeisung misst). Dafür gibt es 2026 zwei Wege: den virtuellen oder den physischen Summenzähler. In der Praxis zeigt sich aber: Der neue virtuelle Summenzähler, die softwarebasierte Lösung über ein intelligentes Messsystem, ist heute für viele Projekte noch keine verlässliche Option. Der Smart-Meter-Rollout stockt, und die Anmeldeprozesse unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber erheblich. Auch die Ariadne-Studie stellt dies fest. Mal fehlen klare Prozesse, mal dauern Genehmigungen Monate, mal gibt es schlicht keine Ansprechpartner beim Netzbetreiber, die den Vorgang kennen.

Der physische Summenzähler hingegen folgt etablierten, standardisierten Prozessen – er ist ein klassisches Metering-Produkt, das Netzbetreiber seit Jahren kennen und verbauen. Das macht ihn in der Praxis heute oft zur schnelleren und zuverlässigeren Lösung. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber dem virtuellen Summenzähler: Wer einen physischen Summenzähler verbaut, spart die laufenden Zählergebühren für separate Zwischenzähler. Kombiniert mit dem Wegfall teurer Umbauarbeiten im Bestand kann das den Unterschied machen zwischen einem wirtschaftlich tragfähigen und einem gescheiterten Projekt.

Die entscheidende Frage für Mieterstrom-Anbieter lautet deshalb: Bei welchem Netzbetreiber bekomme ich welche Art von Summenzähler schneller umgesetzt? Bottleneck ist in beiden Fällen der Netzbetreiber, aber die neue VDE-Norm kann hier wirklich helfen, Prozesse zu beschleunigen und zu vereinheitlichen.

Die Lücke zwischen 63 und 250 Ampere

Eine der zentralen Neuerungen der neuen Fassung ist die explizite Regelung der halbindirekten Messung, also der Kleinwandleranlage bis 100 Ampere. Bisher gab es beim physischen Summenzähler im Wesentlichen zwei Optionen: Die Direktmessung ist auf Betriebsströme bis 63 Ampere begrenzt – das reicht theoretisch für Wohngebäude ohne elektrische Warmwasserbereitung bis zu etwa sechs Wohneinheiten. Wer mehr Wohnungen versorgen oder zusätzliche Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen einbinden wollte, musste bislang auf eine Großwandleranlage ab 250 Ampere zurückgreifen – mit entsprechend höheren Investitionskosten und einem Schrank, der in viele enge Bestandskeller schlicht nicht passt.

Die neue Kleinwandleranlage bis 100 Ampere schließt genau diese Lücke. Sie deckt einen effektiven Leistungsbedarf bis rund 69 Kilovoltampere ab. Das reicht laut Belastungstabelle nach DIN 18015-1 für Wohngebäude ohne elektrische Warmwasserbereitung bis zu theoretisch 22 Wohneinheiten oder ermöglicht das Zubauen von Wallboxen, Wärmepumpe oder elektrischer Warmwasserbereitung.

Die Kleinwandleranlagen sind deutlich kompakter als klassische Wandlerschränke und kommen dank geringerer Bauhöhe und schmalerer Breite auch in beengten Kellern unter. Daneben fallen diese Anlagen zudem kostengünstiger aus als größere Wandleranlagen und verbessern die Wirtschaftlichkeit weiter.

Noch nicht flächendeckend verfügbar

„In der Praxis scheitern Mieterstrom-Projekte heute oft nicht am Dach, sondern im Keller. Gerade im Bestand brauchen wir praktikable Messkonzepte ohne ausufernde Messtechnik! Perspektivisch vor allem auch digitale Lösungen. Damit Mieterstrom wirklich skaliert, müssen Netzbetreiber diese Ansätze jedoch deutlich verlässlicher und schneller umsetzen“, sagt auch Magdalena Strasburger, Mieterstrom-Expertin und Geschäftsführerin einer Beratung für Immobilien- und Energiewirtschaft.

Denn nicht jeder Netzbetreiber bietet bereits heute einen 100-Ampere-Wandlerzähler an. Wo das nicht der Fall ist, müssen Projektierende weiterhin auf einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zurückgreifen, mit zusätzlichen Abstimmungsprozessen und Kosten.

Für die Branche ist die VDE-AR-N 4100 dennoch ein klares Signal: Deutschlands hunderte Netzbetreiber harmonisieren sich in diesem technischen Bereich ein Stück weiter. 3,1 Millionen Bestandsgebäude warten auf Mieterstrom und die neue Kleinwandleranlage könnte der Schlüssel sein, der einen Großteil davon endlich erschließt.

Dach für Dach. Leonard John—- Der Autor Leonard John ist Co-Founder und Geschäftsführer von Dach für Dach, einem Full-Service-Anbieter für Mieterstrom-Projekte. Das EnBW-Startup begleitet Vermieter und Immobilienunternehmen von der schlüsselfertigen Photovoltaik-Anlage über Messtechnik bis hin zur Abrechnung. —-

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