Deutschland steht vor einem entscheidenden Moment in seiner Energiepolitik. Das Verfahren zur Festlegung einer neuen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz „AgNes“, wird über die Zukunft von Investitionen in Großbatteriespeicher entscheiden. Die von der Bundesnetzagenturgeschaffene Unsicherheit ist Gift für Investitionen in das deutsche Energiesystem.
Denn wenn Investitionsentscheidungen in Deutschland nicht mehr möglich sind, werden Gelder ins Ausland verlagert und dort zur Finanzierung von Speicherprojekten verwendet. Gleichzeitig wird die aufstrebende Speicherindustrie in Deutschland, die lokale Arbeitsplätze und Wertschöpfung schafft, in ihrer Entwicklung ausgebremst. Dies gefährdet die Energiesicherheit und das Projekt der Energiewende.
Grundlegender Bedarf an Energiespeicherung für Energiesicherheit und Unabhängigkeit
Die Notwendigkeit für den Bau von Großspeichern in Deutschland ist eindeutig, und wird auch von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur regelmäßig betont. So werden etwa im Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Speicher als Hebel zur Effizienzsteigerung und als Voraussetzung für ein leistungsfähiges Netz beschrieben. Die Bundesnetzagentur selbst rechnet in ihrem aktuellen Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans mit einem Zubau von Großspeichern von aktuell 2,8 Gigawatt auf etwa 68 Gigawatt beziehungsweise135 Gigawattstunden Gigawatt im Jahr 2037.
Der Ausbau von 57 Gigawattstunden Batteriespeicher bis 2030 würde laut Frontier Economics zu einer Senkung der Großhandelsstrompreise um 1 Euro pro Megawattstunde führen. Bei einem Energieverbrauch in Deutschland von 800 Terawattstunden Mitte der 2030er Jahre würde dies einer Einsparung von 800 Millionen Euro an Stromkosten pro Jahr entsprechen. Laut der Studie reduziert der Ausbau von Großbatteriespeichern auch den notwendigen Zubau von Gaskraftwerken im Rahmen eines zukünftigen Kapazitätsmarktes. Eine aktuelle Studie von Neon Neue Energieökonomie zeigt, dass mit der geplanten Einführung dynamischer Netzentgelte jede Kilowattstunde zusätzliche Speicherkapazität die Redispatch-Kosten um bis zu 50 Euro pro Jahr senken kann.
Dies unterstreicht die offenbar breite Übereinstimmung hinsichtlich des Ziels, Batteriespeicher in Deutschland auszubauen. Im AgNes-Verfahren bekräftigt die Bundesnetzagentur öffentlich, dass die Einführung von Netzentgelten für Speicher den erfolgreichen und notwendigen Ausbau der Speicherinfrastruktur nicht behindern darf. An dieser Aussage muss sich die Behörde nun messen lassen.
Investitionsbremse für eine wachsende Anlageklasse
Doch seit Veröffentlichung des Orientierungspunktepapiers zu den Speichernetzentgelten ist bei Investoren eine spürbare Zurückhaltung zu beobachten: Finanzierungsentscheidungen werden vertagt, vorgemerkte Investitionssummen nicht eingesetzt.
Investoren mit teilweise milliardenschweren Mitteln äußern ihre Unsicherheit. Wenn Investitionsentscheidungen in Deutschland nicht mehr möglich sind, werden die Mittel verlagert und zur Finanzierung von Speicherprojekten im Ausland verwendet.
Die Speicherindustrie vertraut auf eine gesetzliche Regelung zur Netzentgeltbefreiung für Speicherprojekte die vor August 2029 ans Netz gehen. Diese Regelung wurde zuletzt im Dezember 2025 noch einmal vom Bundestag bestätigt. Die Bundesnetzagentur zieht den Vertrauensschutz auf diese Regelung jetzt in Frage. Gleichzeitig istnicht sicher, wann der AgNes-Prozess Klarheit über die künftige Höhe der Netzentgelte für Speicher schaffen wird.
Die gesetzlich garantierte Übergangsregelung bis August 2029 steht aufgrund der Position der Bundesnetzagentur faktisch zur Disposition. Investoren wissen daher nicht, welche Netzentgelte anzulegen sind und in ihren Investitionsentscheidungen verwendet werden sollten. Batteriespeicherprojekte in Deutschland werden bisher weitgehend privat finanziert und benötigten keine Subventionen oder öffentliche Gelder. Deutschland hat internationale Investoren angezogen, die auf ein als stabil und berechenbar wahrgenommenes regulatorisches Umfeld vertrauen. Dieses Vertrauen wurde durch das Vorgehen der Bundesnetzagentur schwer beschädigt.
Dass Großbatteriespeicher in Zukunft ein sicheres und effizientes Stromnetz ermöglichen können, ist unumstritten. Die Gefährdung der finanziellen Tragfähigkeit von Speicherprojekten kann jedoch zu einer Speicherlücke führen. Das können wir aus energiepolitischer Sicht nicht zulassen.
Wie kann es nun weitergehen?
Sollte die finanzielle Tragfähigkeit von Großbatteriespeichern untergraben werden, käme der marktbasiert finanzierte Ausbau zum Stillstand. Das würde bedeuten, dass die Bundesregierung stattdessen die notwendigen Investitionen durch Subventionen fördern müsste, um die erforderlichen Ausbauziele zu erreichen. Anstatt marktbasierte Investitionen zu nutzen, müssten stattdessen die Steuerzahler oder Netznutzer die Kosten für den Ausbau der Speicherkapazitäten tragen. Das wäre ein schwerer Fehler.
Die Investitionssicherheit muss so schnell wie möglich wiederhergestellt werden. Die Bundesnetzagentur muss nun ein klares Bekenntnis zum Vertrauensschutz abgeben. Dazu sind detailliertere Leitlinien für die Gestaltung künftiger Speichernetzentgelte in den für das zweite Quartal angekündigten „Lessons Learned“ erforderlich. Sollte bis zur Konsultation des AgNes-Entwurfs im Sommer gewartet werden, würde dies die Speicherlücke vergrößern und dazu führen, dass Investitionen aus Deutschland abgezogen werden.
Mein Appell an Politik und Bundesnetzagentur lautet daher: Schaffen sie eine Reform, die Flexibilität fördert statt hemmt. Geben sie Investoren Planungssicherheit und verunsichern sie diese nicht zusätzlich.
Mein Appell an die Branche ist: Bringen Sie sich im Konsultationsprozess ein, denn jede Eingabe zählt!
— Der Autor Julian Jansen ist Managing Director von Fluence in Deutschland. Zuvor war er Managing Director für Ost- und Südeuropa und bekleidete verschiedene Positionen in den Bereichen Strategie, Marktentwicklung, Politik und Marketing in der EMEA-Region bei Fluence. Julian ist zudem Vice President von Energy Storage Europe (ESE). Seine berufliche Laufbahn begann er im Bereich der Clean-Tech und Erneuerbare Energien. Vor Fluence war er Associate Director bei IHS Markit und leitete dort die Beratungsaktivitäten der Gruppe im Bereich sauberer Energietechnologien. Zuvor leitete er beim Beratungsunternehmen Delta-ee das globale Energiespeicherteam und baute davor den Bereich Energiespeicher auf. —
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Energiespeicherung ist Aufgabe der Erzeuger und Stromölieferanten – nicht der Netzbetreiber. Und damit gehört die Finanzierung auch nicht zu den Netzentgelten.
Es liegt an den Erzeugern und Stromlieferanten Strom bedarfsgerecht und zeitgenau bereitzustellen.
Der Netzbetreiber leitet den Strom durch – er kauft ihn nicht auf oder speichert ihn.
Ein Endkunde beauftragt einen Stromlieferanten damit diesen zeitgenau liefert, dieser kauft zuvor bei den Erzeugern ein. Nur wenn diese Prozess gestört ist und das Netz gefährdet, muss der Netzbetreiber einspringen und soll die verursachten Kosten dem Stromlieferanten in Rechnung stellen.
In Industrie und Gewerbe zahlt der Kunde nach dem Prinzip der höchsten Leistung seine Grundgebühr. Also die Viertelstunde des Jahres an dem er den meisten Strom bezieht entscheidet wieviel er bezahlt.
Im Sommer zu Mittag den eigenen Speicher aus dem Netz zufüllen belastet das Netz und erzeugt damit Kosten die er auch bezahlt.