Umfrage zu Erfahrungen mit Verteilnetzbetreibern bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Hildesheim, Marcley, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Wohnungseigentümergemeinschaft

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Wer Online-Umfragen startet, verzichtet selten auf Sätze wie „Sie benötigen nur wenige Minuten“ – was nicht immer der Wahrheit entspricht. Das Bündnis Bürgerenergie ist hingegen offen und ehrlich: „Nicht erschrecken: Die Umfrage ist ausführlich. Wir wollen genau wissen, wie es läuft!“. So heißt es im Aufruf an alle, die sich mit Projekten zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) und Mieterstrom befassen oder aber die ab Juni geltenden Regelungen zum Energy Sharing umsetzen wollen. Ihre Erfahrungen sollen in einer jetzt gestarteten Umfrage gesammelt werden.

Die genaue Fragestellung ist allen Angesprochenen hinlänglich bekannt: Es geht um die Rolle der Verteilnetzbetreiber. Das Bündnis Bürgerenergie will von den Teilnehmern wissen, „welche VNB dezentrale Stromversorgung bereits ermöglichen – und wo es hakt.“ Aus den gesammelten Praxiserfahrungen soll eine Übersicht entstehen, welche Verteilnetzbetreiber ihre mit solchen Projekten zusammenhängenden Aufgaben umsetzen können – und welche eben nicht.

Es geht dabei ausdrücklich auch um positive Erfahrungen im Sinne von „Best Practice“, aber eben, das darf man getrost vorhersagen, um eine große Zahl von negativen Beispielen: „Uneinheitliche und intransparente Prozesse bei Verteilnetzbetreibern bremsen Projekte aus oder verhindern sie ganz. Statt klarer Standards gibt es einen Flickenteppich individueller Verfahren. Dies führt zu Verzögerungen, Unsicherheit oder sogar zum Abbruch von Projekten“, lautet die Zusammenfassung der Situation im Aufruf zu Umfrage.

Wer sich vorab darüber informieren möchte, was genau ein Verteilnetzbetreiber bei GGV- oder Mieterstromprojekten definitiv umsetzen muss und wo er Entscheidungsspielraum hat, kann den neu erschienenen Leitfaden „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung & Mieterstrom“ des Bündnis Bürgerenergie zu Rate ziehen. Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 8. März möglich.

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