„BDEW-Musterwortlaut TAB Mittelspannung“ – das klingt nicht unbedingt spannend, ist aber für sehr viele Beteiligte bedeutsam: TAB steht für Technische Anschlussbedingungen, in diesem Fall diejenigen von Kundenanlagen – also die Regularien, die jeder Netzbetreiber für den Anschluss der elektrischen Anlagen seiner Kunden an das Netz der allgemeinen Versorgung aufstellt. Die TAB wiederum müssen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Anforderungen der Technischen Anschlussregeln (TAR) des VDE FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) entsprechen.
Letztere regeln aber nicht jedes Detail, die Netzbetreiber können Ergänzungen in ihre TAB aufnehmen. Worauf dies bei rund 800 Netzbetreibern hinausläuft, lässt sich unschwer denken, und deshalb ist ein Musterwortlaut des zentralen Branchenverbands, also des BDEW, ein Dokument von großem Wert. Auch hierzu gibt es Festlegungen im EnWG, die vor allem besagen, dass ein Netzbetreiber, der den Musterwortlaut nutzt – wozu er allerdings nicht verpflichtet ist –, diesen auch vollständig übernimmt. Ergänzende Anforderungen sind nur in engem Rahmen, namentlich aus Sicherheits- und Zuverlässigkeitsgründen aufgrund technischer Besonderheiten eines Netzes, statthaft. Selbstredend darf auch hier kein Widerspruch zu den TAR entstehen. Der Musterwortlaut ist somit nicht etwa eine von jedem nach Belieben modifizierbare Vorlage, sondern schafft tatsächlich weitgehend einheitliche Standards.
Insofern ist es fast ein wenig überraschend, dass ein BDEW-Musterwortlaut für die TAB auf der Niederspannungsebene schon seit Jahren besteht, auf der Mittelspannungsebene hingegen nicht. Der Hauptgrund liegt darin, dass es in der Niederspannung eben sehr viel mehr Anschlüsse gibt. Doch auch in der Mittelspannung hat der Harmonisierungsbedarf in den letzten Jahren ständig zugenommen: Windkraft, zunehmend auch Photovoltaik, außerdem Batteriespeicher und Ladeparks für Elektroautos sind hier wichtige Treiber. Ein weiterer Faktor ist die Gesetzeslage: Seit 2024 schreibt das EnWG vor, dass Netzbetreiber in ihren TAB nur dann Ergänzungen zu den Technischen Anschlussregeln des VDE/FNN vorschreiben dürfen, wenn sie dies begründen. Die Begründungspflicht entfällt, sofern eine solche Ergänzung in einem BDEW-Musterwortlaut enthalten ist.
Erste Version – mit Änderungen ist zu rechnen
Der Mittelspannungs-Musterwortlaut, den der BDEW nun erstmals veröffentlicht, soll also nicht nur für Kunden, sondern auch für Netzbetreiber Klarheit schaffen. „Angesichts der Vielzahl der Netzanschlussbegehren insbesondere von Schnellladestationen für die Elektromobilität, Batteriespeichern und Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, „ist unser Musterwortlaut ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu deutschlandweit standardisierten Netzanschlussbedingungen“. Als wichtiges Beispiel für bislang unterschiedlich gehandhabte Punkte nennt der Verband eine verbindliche Rückmeldefrist von zehn Werktagen des Netzbetreibers auf Netzanschlussanfragen. Zwei weitere Punkte sind die Vorgabe eines Leistungsschalters ab einer Transformator-Bemessungsleistung von 1 Megavoltampere sowie eine einheitliche Eigentumsgrenze am Kabelendverschluss. Weitere Harmonisierungen habe es bei Prozessen und Begrifflichkeiten zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses und zur Inbetriebsetzung der Übergabestation gegeben sowie unter anderem für den Einsatz von Fernwirktechnik bei Erzeugungs- und Bezugsanlagen oder Vorgaben für Zählerplätze.
Einstweilen spricht der BDEW bei seiner Veröffentlichung, zu der neben dem eigentlichen Musterwortlaut auch Formularvorlagen gehören, noch von einer „ersten Version“. Klar sei, „dass weiterer Harmonisierungsbedarf besteht“, der in die Weiterentwicklung des Musterwortlauts einfließen soll. Das hat auch mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zu tun: Schließlich werden auch die Technischen Anschlussregeln Mittelspannung (VDE-AR-N 4110), also die Grundlage der TAB, derzeit überarbeitet. Laut BDEW ist im Laufe dieses Jahres mit einer Veröffentlichung zu rechnen.
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