Umlagen-Rückerstattung für Wärmepumpenstrom 2025 jetzt noch sichern

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Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erinnert Anlagenbetreiber daran, dass sie bis Ende Februar noch ihre Rückerstattungsansprüche für Wärmepumpenstrom beim Netzbetreiber anmelden können. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestags, der die Entlastung im Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) festgeschrieben hat. Demnach stehen Betreibern von Wärmepumpen mit separatem Zählerpunkt rückwirkend die Entlastungen bei der KWKG- und Offshore-Umlage für den Strombezug 2025 zu. Dabei handelt es sich insgesamt um mehr als einen Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer. Die KWKG-Umlage betrug im vergangenen Jahr 0,277 Cent pro Kilowattstunde, die Offshore-Umlage 0,816 Cent pro Kilowattstunde.

Die Anlagenbetreiber müssen den Anspruch bis spätestens 28. Februar über ihren Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden, wie der Verband erklärt. Die Musterschreiben, die beim BWP kostenlos heruntergeladen werden können, sollten dazu bis zum 21. Februar versendet werden, um ausreichend Vorlauf bis zum Stichtag zu haben. Auch Fachhandwerksbetriebe könnten sich unser Musteranschreiben für ihre Kunden herunterladen, um diese über das Vorgehen zu informieren, empfiehlt der Verband weiter.

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