Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) erinnert Anlagenbetreiber daran, dass sie bis Ende Februar noch ihre Rückerstattungsansprüche für Wärmepumpenstrom beim Netzbetreiber anmelden können. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestags, der die Entlastung im Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) festgeschrieben hat. Demnach stehen Betreibern von Wärmepumpen mit separatem Zählerpunkt rückwirkend die Entlastungen bei der KWKG- und Offshore-Umlage für den Strombezug 2025 zu. Dabei handelt es sich insgesamt um mehr als einen Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer. Die KWKG-Umlage betrug im vergangenen Jahr 0,277 Cent pro Kilowattstunde, die Offshore-Umlage 0,816 Cent pro Kilowattstunde.
Die Anlagenbetreiber müssen den Anspruch bis spätestens 28. Februar über ihren Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden, wie der Verband erklärt. Die Musterschreiben, die beim BWP kostenlos heruntergeladen werden können, sollten dazu bis zum 21. Februar versendet werden, um ausreichend Vorlauf bis zum Stichtag zu haben. Auch Fachhandwerksbetriebe könnten sich unser Musteranschreiben für ihre Kunden herunterladen, um diese über das Vorgehen zu informieren, empfiehlt der Verband weiter.
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Hallo,
interessanter Artikel der leider sehr knapp bzw. für die meisten wohl zu spät kommt. Außerdem bin ich mir nicht im Klaren, ab welchem Verbrauch so ein eigener Zähler für die WP überhaupt einen Sinn macht. Es wird extrem kompliziert, hat man gleichzeitig eine PV-Anlage laufen, über die ja auch Strom zur WP abgegeben wird und dynamischen Stromtarif nutzt. Technisch sicherlich irgendwie machbar – aber ich denke eher eine Ausnahme.
sorry – Termin ist ja erst im Februar, dann passt die Veröffentlichung natürlich.
Im vergangenen Jahr lag unser Bezug aus dem Netz bei 2.547 kWh. Davon könnten in etwa 2.000 kWh für die Wärmepumpe gebraucht worden sein. Genau aufdröseln kann ich das allerdings nicht, weil wir nur einen Zähler haben. Und selbst wenn die 2.547 kWh komplett in die Wärmepumpe geflossen wären, macht das gerade einmal 25,47 €. Und dafür Mehrkosten von 120 € für die Grundgebühr des zweiten Zählers in Kauf zu nehmen lohnt sich in meinem Fall wohl kaum, vor allen Dingen, weil der Netzbetreiber mir dann bei bestem Sonnenschein die Wärmepumpe abschalten kann und ich dann den teuren Strom aus dem Netz kaufen muss.