Fehler bei Anmeldung: Photovoltaik-Betreiber droht Verlust der Einspeisevergütung

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Besitzer neu installierter Photovoltaikanlagen können ihre Einspeisevergütung verlieren, wenn sie beim Netzbetreiber nicht ausdrücklich die Veräußerungsform „Einspeisevergütung“ angeben. Darauf weist eine Analyse von „Finanztip“ hin. Betroffen sein könnten demnach rund 700 000 Haushalte mit PV-Anlagen, die seit Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 ans Netz gegangen sind.

Die bloße Registrierung einer Anlage reiche nicht aus. Wird die Einspeisevergütung nicht separat als Veräußerungsform gemeldet, könne der eingespeiste Strom vom Netzbetreiber als „unentgeltliche Abnahme“ verbucht werden. Eine nachträgliche Vergütung sei in diesen Fällen nicht vorgesehen. „Viele Betreiber wissen nicht, dass sie diese Angabe aktiv machen müssen“, sagt Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. Die Meldung sollte idealerweise noch vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Der Redaktion von Finanztip liegen mehrere Berichte vor, wonach trotz ordnungsgemäßer Registrierung im Marktstammdatenregister keine Vergütung ausgezahlt wurde. Als Begründung nannten Netzbetreiber das Fehlen der separaten Erklärung zur Veräußerungsform. Eine gesetzliche Pflicht zur aktiven Aufklärung durch die Netzbetreiber besteht nicht. Neben der Einspeisevergütung sind auch Direktvermarktung oder Mieterstrom mögliche Veräußerungsformen.

So gelingt die richtige Anmeldung

Vor dem Netzanschluss muss die Photovoltaik-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, häufig durch den Installationsbetrieb. Dabei sollte ausdrücklich die Einspeisevergütung als Veräußerungsform gewählt werden. Fehlt ein entsprechendes Formular, reicht laut Finanztip auch eine formlose Mitteilung, etwa per E-Mail.

Zusätzlich ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese kann bereits vor der Inbetriebnahme oder bis spätestens einen Monat danach erfolgen. Als Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber dienen die Registrierungsbestätigung sowie das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs.

Beispielrechnung

Ein Haushalt mit 3500 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch, einer Photovoltaik-Anlage mit zehn Kilowattpeak Leistung und einem Stromspeicher mit fünf Kilowattstunden erhält laut Finanztip rund 580 Euro Einspeisevergütung pro Jahr. Grundlage ist eine jährliche Einspeisemenge von etwa 7375 Kilowattstunden, berechnet mit dem „Solarisator“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, bei einem Vergütungssatz von 7,86 Cent pro Kilowattstunde.

Finanztip schätzt die Zahl der potenziell betroffenen Haushalte auf Basis von Auswertungen des Marktstammdatenregisters. Berücksichtigt wurden private Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 30 Kilowattpeak, die seit dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden.

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