TÜV Rheinland: Neue Anforderungen für Blendgutachten bei Photovoltaik-Anlage bereits seit vielen Jahren berücksichtigt

TÜV Rheinland, neue Anforderungen an Blendgutachten

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Viele große Photovoltaik-Anlagen werden in Deutschland entlang von Autobahnen oder Schienenwegen gebaut. Für diese müssen die Investoren Blendgutachten erststellen lassen. Sie dienen als Nachweis, dass die geplanten Photovoltaik-Anlagen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Lange Zeit gab es für die Gutachten jedoch keine einheitlichen Standards, was auch zu unterschiedlichen Bewertungen führte. Dies ändert sich nun, denn Anfang November legte das Fernstraßenbundesamt erstmals Eckpunkte vor. Darin enthalten sind Anforderungen, die für die Erstellung der Blendgutachten gelten sollen.

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In der November-Ausgabe von pv magazine Deutschland finden Sie einen Artikel zum Eckpunktepapier des Fernstraßen-Bundesamts. Experten der DGS, die selbst solche Gutachten erstellen, ordnen die neuen – oder neu formulierten – Anforderungen ein.

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Der TÜV Rheinland erklärte nun, dass der Prüfdienstleister diese Vorgaben bereits seit Jahren erfüllt. In diesem Jahr sei er auch von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erstmals geprüft und akkreditiert worden. Dies sei ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem TÜV Rheinland über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gehe, hieß es weiter.

Für jede geplante Photovoltaik-Anlage berechnen die Prüfer demnach, wie stark Sonnenlicht von den Modulen reflektiert wird und ob dadurch eine unzulässige Blendung entsteht. Sie nutzen dazu Simulationen mit Standortdaten, Daten zum Sonnenstand über ein ganzes Jahr und technischen Spezifikationen der Anlage. Direkte Reflexionen könne der TÜV Rheinland so präzise ausrechnen, während für indirekte Lichtspiegelungen Modelle genutzt werden. „Weil TÜV Rheinland alle Gutachteranforderungen des Fernstraßenbundesamtes erfüllt, ist eine beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich.“

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