50 Megawatt Photovoltaik im ehemaligen Todesstreifen

Solarpark, Harbke, Baustelle, RP Global, Maxsolar

Teilen

RP Global hat den Bau seines ersten Solarparks in Deutschland angekündigt. Das Photovoltaik-Kraftwerk mit 50 Megawatt Leistung soll dabei auf der ehemaligen Halde Wulfersdorf im Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) entstehen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Das Gebiet beherbergte einen der ältesten Braunkohletagebaue in Deutschland. Zudem liegt es direkt an der Grenze zu Niedersachsen, weswegen es sich bis zum Mauerfall 1989 im sogenannten Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze befand und der Braunkohleabbau auf beiden Seiten weiterging.

Nun wird RP Global dort – mit Unterstützung des deutschen EPC-Unternehmens Maxsolar – die Photovoltaik-Anlage errichten. Für die erste Ausbaustufe sind 50 Megawatt vorgesehen. Die künftige Erweiterung sei bereits geplant. Ein Vorteil des Gebiets sei, dass es bereits über zwei bestehende Stromleitungen verfüge. Ein weiterer Netzausbau sei für die Photovoltaik-Anlage nicht notwendig.

Mittlerweile hat die zuständige Gemeinde Harbke das Gebiet für die Erzeugung von erneuerbarem Strom umgewidmet. Eine Schwierigkeit bei der Umsetzung des Projekts gibt es dennoch. Der Grenzstreifen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, speziell der Kolonnenweg, auf dem die Soldaten patrouillierten, steht unter Denkmalschutz. Da der Zugang zum Projektgelände über diesen Todesstreifen erfolgt, müssen für die Anlieferung der Komponenten für die Photovoltaik-Anlage spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Die historischen Elemente müssten trotz Bauarbeiten erhalten bleiben.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Fehler bei Anmeldung: Photovoltaik-Betreiber droht Verlust der Einspeisevergütung
30 Dezember 2025 Ein Formfehler bei der Anmeldung neuer Photovoltaikanlagen kann teuer werden. Wer dem Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht ausdrücklich als Verä...