Selbst Stecker-Solar-Geräte, also Mini-Photovoltaik-Anlagen, die mit Vorliebe auf Balkons installiert werden, werden zunehmend auch mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Die Frage ist jedoch, wo diese Heimspeicher aufgestellt werden, denn Keller oder Garage kommen in diesen Fällen meist nicht in Frage, sondern eher die Küche oder das Wohnzimmer. Damit ändert sich aber die entsprechende Gefahreneinstufung der Geräte, wie der TÜV Rheinland erläutert. „Unser Eindruck ist: Dies ist momentan weder Verbrauchern noch Herstellern bewusst“, sagt Roman Brück, Experte für Prüfung von Speichertechnologie bei TÜV Rheinland.
Eine zentrale Messgröße für die Sicherheitsbewertung von Heimspeichern sei die Einstufung des Safety Integrity Levels (SIL). Diese bezieht dem TÜV Rheinland zufolge die Sicherheitsfunktion des gesamten Systems mit ein, nicht nur eine Komponente oder einen Teil des Systems. Bei Speichern spiele die SIL-Einstufung, in der auch der Aufstellungsort des Gerätes einfließt, aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials im Falle eines Brandes eine besonders große Rolle. Demnach sind Hersteller verpflichtet, potenzielle Risiken zu minimieren. Zudem müssten sie sicherstellen, dass die Systeme auch im Falle einer Fehlfunktion oder Störung sicher weiterbetrieben werden können.
„Die aktuell auf dem Markt erhältlichen Speicher sind für den Einsatz zum Beispiel in Keller- oder Anschlussräumen, gegebenenfalls mit Brandschutztür versehen, eingestuft“, sagt Brück weiter. Er fordert daher – je nach Standortwahl – strengere Sicherheitsanforderungen mit angepasster SIL-Einstufung für einen flexibleren Einsatz von Heimspeichern.
Der TÜV Rheinland bietet einen neuen Schnellcheck für Hersteller oder Inverkehrbringer an. Sie würden auch bei der sicherheitskonformen Markteinführung sowie der Einhaltung der Batterieverordnung entsprechender Geräte unterstützt. Damit wollen die Prüfer im Interesse der Verbraucher und Hersteller, ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu schaffen, wie sie sagen. Brück weißt noch darauf hin, dass von Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich keine höhere Gefahr für Kurzschlüsse und Brände ausgehe als von anderen Elektrogeräten. „Gemessen an der großen Menge verbauter Module, sind Brände in PV-Anlagen sehr selten“, so Brück. „Eine ordnungsgemäße Installation und Betrieb sowie regelmäßige Kontrollen sind wichtig, um das Brandrisiko gering zu halten.“
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( es wäre nicht falsch, wenn ein Artikelphoto auch die gegenwärtige limitierte Situation in Teilen des Wohnungsmarktes für die Normalbevölkerung zeigen kann, nicht nur idealisierte Installationsumgebungen(?) )
Sicher wäre es nicht nur nicht falsch, sondern sogar besser. Wenn ich allerdings ein Bild aus meinem Archiv „ausbuddele“, dann stammt das von einem der Anbieter und die wären wiederum auch nur semi-glücklich bei dem Inhalt, ihr Speichersystem zu sehen…
( es deutet eher auf das Problembewusstsein beim TÜV (Bildunterschrift), ebenso die proaktive Vorsorge im Wissen um die Entwicklung der Stromzwischenspeicherung (Alterung der Stromspeicherzellen und der elektronischen Bauteile, mit Erwartung der geplanten Einsatzdauer und Handhabungs’unzulänglichkeiten‘ mit denen zu rechnen sein könnte), der Möglichkeiten der Normalbevölkerung (beengte Wohnverhältnisse und der Kompromiss zur Teilhabe an der Energiewende) und dem (teils elitären) Anspruch aus der ‚grossen‘ Politik und der Energieversorgungsbranche an die stromtechnischen ‚Laien‘
rhetorische Frage: Welches Jahreseinkommen würden Sie dem Artikelphoto zuordnen(?)
MfG )
Schiesst hier der TÜV in punkto Sicherheit nicht ein fetziges Eigentor, wenn ER postuliert:
„Zudem müssten sie sicher stellen, dss die Systeme auch im Fall einer Fehlfunktion oder Störung sicher weiterbetrieben werden können.“
„Fehlfunktion“ und „sicher weiter-betreiben“ schliessen sich doch wohl in der Regel aus ?!
Gut wäre -meiner Ansicht nach-, wenn auf den Heimspeicher der zulässige Aufstellungsort, wie
„im Freien -mit oder ohne Witterungsschutz“ „in Wohnräumen“ „in separatem, spezifiziertem Raum“
oder Ähnlich deutlich gekennzeichnet wäre ?!
Die grünen Energien bescheren uns halt auch viel neue Technik, zu der es bezüglich Erfassung von Zulassung / Wartung und Sicherheit und … und … und noch Einiges gibt, wozu wir erst noch -entsprechend gelebter Erfahrung- die optimalen Regeln erarbeiten müssen. Kommt Zeit kommt Rat.
“ …
mal nur ne kurze Anmerkung: man darf nicht die „Speicher“ für Balkonanlagen mit „Speichern“ für zu Hause in einen Topf werfen! Des Weiteren haben nicht alle Hersteller von Akkus scheinbar tiefgehende Erfahrung vom Verhalten der verwendeten Zellen und anzuwendenden Maßnahmen in Hard- und Software, woher auch. Ein BMS erzeugt man nicht gerade mal so.
Und ich weiß wovon ich rede. Bin tief in Hochvoltbatterien mit redundanten BMS für einen weiten Temperaturbereich vergraben 😉 welche gewechselt werden und deren Daten dann sofort zur Verfügung stehen.
Der TÜV soll sich mal um die Anforderungen kümmern und nicht im Nachhinein meckern. Wenn Speicherhersteller sich nicht an diese Regeln halten, dann aus. Der Aufstellungsort hat nichts mit den Sicherheitskriterien zu tun.