Österreichs Rechnungshof fehlt klare Kostenrechnung zur Energiewende

Püspök, Solarpark, Windpark, Schafe

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Das Ziel ist klar verankert: Österreich will biss 2030 seine Stromversorgung auf 100 Prozent erneuerbare Energien umstellen. Wieviel Flächen und Investitionen dies insgesamt erfordert, ist aus Sicht des österreichischen Rechnungshofes weitgehend unklar. „Zur Frage, wie viel die Energiewende kosten wird, lag jedoch nur eine grobe, in ihren Grundlagen nicht nachvollziehbare Schätzung vor“, erklärt er anlässlich der Veröffentlichung des Berichts „Flächen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“. Es brauche jedoch „nachvollziehbare Berechnungen“. Zumal mit dem Ausbau der Erneuerbaren auch der Bedarf an zusätzlichen Stromleitungen sowie Flächen, etwa für Photovoltaik-Anlagen steige.

Der Bericht basiert auf Prüfungen im Klimaschutzministerium sowie in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich und bezieht sich im Wesentlichen auf die Jahre 2018 bis 2022. Der im Dezember 2024 beschlossene Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) 2024 sei nicht Gegenstand dieser Prüfung gewesen.

Die Rechnungsprüfer monieren auf Basis ihrer Untersuchungen, dass vor dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) keine Abstimmung mit den Ländern über die Aufteilung der Länderbeiträge zu den Ausbauzielen stattfand. Das Gesamtinvestitionsvolumen bis 2030 sei in diesem Zusammenhang auf nicht nachvollziehbare 166 bis 173 Milliarden Euro geschätzt worden. Davon sollten, so der Rechnungshof weiter, 20 bis 27 Milliarden Euro auf den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sowie 6 Milliarden Euro auf den Ausbau der Stromnetze entfallen. Allerdings bleibe auch unklar, wie sich die erforderlichen Mittel zwischen öffentlicher Hand und Privaten aufteilen. Der Rechnungshof empfiehlt dem österreichischen Klimaschutzministerium, diese „Schätzungen zu den Kosten der Energiewende durch möglichst nachvollziehbare Berechnungen“ zu untermauern.

Darüber hinaus sei die Erarbeitung des integrierten Netzinfrastrukturplans (NIP) „vordringlich“, so der Rechnungshof in seinem Prüfbericht. Dabei sollten vor allem Übertragungsnetze und Gasleitungen einbezogen werden. Auch die Einbeziehung der Bundesländer und Gemeinden müsse frühzeitiger als bislang erfolgen. Dazu komme auch, dass die für die Energiewende nötigen Flächen ausgewiesen werden müssten. Diese Hoheit über die Raumordnung obliegt in Österreich den Bundesländern. Nach Ansicht des Rechnungshofs gelte es, vor allem Flächen für neue Leitungstrassen frühzeitig zu sichern, damit die festgelegten Ausbauziele für Stromerzeugung aus Photovoltaik, Wasserkraft und Windkraft erreicht werden könnten.

Auch müsse die Inanspruchnahme von Flächen für Photovoltaik-Freiflächen besser dokumentiert werden. So gebe es weder im Klimaschutzministerium noch beim Land Oberösterreich Daten zur Flächeninanspruchnahme, um die Energieziele erreichen zu können. Das Land Niederösterreich hingegen habe sich mit dem Flächenbedarf für die notwendigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks auseinandergesetzt. So seien für die Photovoltaik-Ausbauziele nach Berücksichtigung der Potenziale auf Gebäuden große Freiflächen für den Ausbau erforderlich. Für ganz Österreich werden sie auf 51 bis 184 Quadratkilometer taxiert, davon in Niederösterreich bis zu 17 Quadratkilometer und in Oberösterreich bis zu 25 Quadratkilometer. Damit die Photovoltaik-Ziele erreicht würden, müsste sich in Niederösterreich die Stromerzeugung für die Landesziele bis 2030 gegenüber 2022 etwa verdreifachen, in Oberösterreich etwa vervierfachen.

Zum im Gesetz verankerten Ziel, eine Millionen Dächer in Österreich mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten, hält der Rechnungshof fest, dass dieses Ziel mangels Datengrundlagen nicht überwacht werden könne. Die Anzahl der Dächer mit Photovoltaik lasse zudem keine Aussage zur erzeugten Energiemenge zu. Nach dem Regierungsprogramm 2020–2024 sollten Flächen im direkten oder indirekten Eigentum des Bundes für erneuerbare Energie genutzt werden. Das Klimaschutzministerium habe jedoch keinen Überblick über Anlagen für erneuerbare Energieträger auf Gebäuden beziehungsweise Flächen des Bundes, kritisiert der Rechnungshof.

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