Formulierungshilfe sieht Erleichterungen beim Netzanschluss für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt vor

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe angenommen, in der Anpassungen und Erleichterungen in den sogenannten Energiepreisbremsengesetzen, dem EEG und weiteren energiewirtschaftlichen Gesetzen vorgesehen sind. Für die Photovoltaik am relevantesten ist eine geplante Klarstellung zum Netzanschluss im EEG.

„Es wird klarstellt, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 Kilowatt installierter Leistung bei ausreichender Kapazität des bestehenden Netzanschlusses an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert“, teilte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit. Es werde zunächst für Photovoltaik-Anlagen gelten, für die vor dem 1. Juli 2024 ein Netzanschlussbegehren gestellt wird. Damit setzt die Bundesregierung eine entsprechende Vorschrift aus der EU-Notfall-Verordnung für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien um. Andere Anpassungen, die in der Formulierungshilfe vorgesehen sind, betreffen vor allem die Windkraft und Biogas.

Nach den Erwartungen des Bundeswirtschaftsministeriums werden die laufenden parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Der Bundesrat werde sich damit voraussichtlich in seiner Sitzung am 7. Juli abschließend befassen. Die Regelungen könnten damit voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten, so das Ministerium.

„Wir begrüßen die Änderungen an wichtigen Energiegesetzen, die mit der Formulierungshilfe vorgenommen werden sollen. Sie senden ein wichtiges Signal an die Branche“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Es sei auch gut, wenn sie noch vor der Sommerpause beschlossen würden.

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