Niedersachsen beschließt Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude ab 2023
Der niedersächsische Landtag hat die Einführung einer Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude ab 2023 beschlossen. Zudem ist in der novellierten Bauverordnung vorgesehen, dass alle neuen Wohngebäude ab diesem Zeitpunkt für eine spätere Installation von Photovoltaik-Anlagen vorbereitet werden müssen – als dann „PV-Ready“ sein sollen. Die neue Vorschrift sieht vor: Auf allen überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 75 Quadratmeter Dachfläche, für die nach dem 31.12.2022 ein Bauantrag, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 eingereicht wird, muss auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche eine Solaranlage errichtet werden – egal ob zur Strom- oder zur Wärmeerzeugung. Also können die Eigentümer entscheiden, ob sie eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf dem Dach installieren, um die Solarpflicht zu erfüllen.
Nach Angaben der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, die am Donnerstag über den Beschluss des Landtags zur Solarpflicht informierte, sind die Regelungen im Gesetzestext bewusst einfach gehalten. Ausnahmen von der Solarpflicht würden nur akzeptiert, wenn öffentlich-rechtliche Pflichten wie etwa der Denkmalschutz gegen die Erfüllung spreche. Auch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen könnte es zu „Ausnahmetatbeständen“ kommen, so dass keine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage erreichtet werden müsse. Im Gesetz vorgesehen sei zudem, dass man die Dachflächen an Dritte für Pacht- oder Contractingmodelle anbieten könne. Genauere Details will die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen in den kommenden Wochen veröffentlichen.
„Solaranlagen waren in den letzten Jahren fast immer wirtschaftlich attraktiv. Trotz dieses Anreizes blieben die meisten Dächer von Neubauten in Niedersachsen bisher leer“, erklärte Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Deshalb ist die Verpflichtung jetzt ein folgerichtiger Schritt”. Nolte empfahl den Planern und Architekten von Nicht-Wohngebäuden bereits jetzt, die Realisierung einer Solaranlage in die Projektplanung einzubeziehen. Die Agentur werde entsprechende Fortbildungen anbieten.
Bereits im Frühjahr hatte das niedersächsische Kabinett den Entwurf für die Einführung der Solarpflicht verabschiedet. Zunächst war geplant, dass die Vorschrift bereits ab 2022 greift. Dies ist nun um ein Jahr verschoben worden.
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