Digitalisierungsgesetz: Übertragungsnetzbetreiber wollen erst mittelfristig Smart-Meter-Zwang für kleine Photovoltaik-Anlagen

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Den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Digitalisierung wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland ausdrücklich begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen zum Rollout intelligenter Zähler, zum Kommunikationskonzept und zur Rollenverteilung der unterschiedlichen Marktteilnehmer würden „erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile“ bringen und seien „zielführend“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW. Diese Position der Übertragungsnetzbetreiber überrascht nicht.

Aufhorchen lässt hingegen ihre Aussage ganz am Ende der Stellungnahme. Sie halten demnach eine Einführung der Einbaupflicht von Smart Metern bei kleinen Erzeugungsanlagen nicht sofort für notwendig. Die Einbaupflicht für Großverbraucher und bei Prosumern mit großen Erzeugungsanlagen sei richtig, bei kleinen Anlagen sei sie dagegen erst „ab einer gewissen kritischen Masse“ – wenn die Masse der vielen kleinen Erzeugungsanlagen systemrelevant würden – mittelfristig erforderlich. Etwa wenn Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher weiter an Attraktivität gewinnen würden und mehr Verbraucher diese nutzten, müsste ihr Verhalten im System sichtbar werden. „Eine solche Änderung der Einbaupflicht kann jedoch auch in einer späteren Novelle des Gesetzes eingeführt werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Gerade in der Solarbranche hat man diese Einbaupflicht für Smart Meter auch bei kleinen Photovoltaik-Anlagen heftig kritisiert. Daher verwundert es auch nicht, dass aus der Erneuerbaren-Branche dieser Sinneswandel der Übertragungsnetzbetreiber begrüßt wird. Zwar will man immer noch eine Einbaupflicht für intelligente Zähler bei kleinen Erzeugungsanlagen, wie eben Photovoltaik-Anlagen abwenden, doch auch die Verschiebung auf eine spätere Novelle wird als Fortschritt erachtet. Der Bundesrat hatte in einer Gegenäußerung zum Digitalisierungsgesetz bereits im Dezember gefordert, dass Endverbraucher mit einem Jahresstromverbraucher bis zu 6000 Kilowattstunden die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können sollten. (Sandra Enkhardt)

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