Centrosolar: Insolvenzplan sieht komplette Entschuldung vor

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Die Centrosolar Group AG, die sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren befindet, hat nun die Eckpunkte für einen möglichen Insolvenzplan vorgelegt. Der Gläubigerausschuss habe diesem am Donnerstag zugestimmt, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus München mit. Er sehe vor, dass im Wesentlichen die Beteiligung an der Centrosolar America, Inc. und damit das US-Geschaft fortgeführt werde. Die Beteiligungen an den nicht insolventen Firmen, Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs GmbH, sollen hingegen verkauft werden. Die Sanierung der operativen Tochtergesellschaften, Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG, erfolge in einem gesonderten Insolvenzverfahren und sei daher in dem Plan nicht berücksichtigt. Sie würden künftig nicht mehr zu Centrosolar Group AG gehören, hieß es weiter.

Im Einzelnen sehen die Vorschläge für den Insolvenzplan vor, dass die bisherigen Aktionäre ihren Status als Eigentümer verlieren und ohne Entschädigung ausscheiden sollen. Auch das Nachrangdarlehen verfalle entschädigungslos. Zur Befriedigung der nicht-nachrangigen Gläubiger sollen die etwaigen Verkauferlöse aus den Beteiligungen genutzt werden. Zudem würden den nicht-nachrangigen Gläubigern die Aktien der Gesellschaft übertragen, während die Gläubiger alle nicht-befriedigten Forderungen erlassen, teilte die Centrosolar Group AG mit. Damit wäre das Photovoltaik-Unternehmen komplett entschuldet. Die Anleihegläubiger sollen mit den Finanzgläubigern, Mitarbeitern und sonstigen gleichrangigen Gläubigern gleich behandelt werden. Es sei geplant, dass sie je 132,67 Euro Forderung eine Aktie erhielten. Zur Liquiditätsstärkung solle anschließend eine Barkapitalerhöhung erfolgen, wobei die Aktien den bislang nicht-nachrangigen Gläubigern als neuen Aktionären zum Bezug angeboten würden. Sofern nicht alle Bezugsrechte von diesen Gläubigern erworben würden, kämen die bisherigen Aktionäre zum Zug und könnten neue Aktien zeichnen.

Das Photovoltaik-Unternehmen wies darauf hin, dass es für den Insolvenzplan verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen gebe. Sollte der Verkauf der nicht-insolventen Beteiligungen nicht gelingen, könnten Renusol und die Centrosolar Grundstücksverwaltungs GmbH auch weiter fortgeführt werden. Darauf könnten sich dann der Vorstand mit dem Sachwalter und Gläubigerausschuss verständigen. Außerdem sei der Vorstand der Centrosolar Group AG auf eine Person verkleinert worden. Dies werde so beibehalten. Die Anleihegläubiger sollen nun auf einer Versammlung am 18. März über den Insolvenzplan befinden und einen gemeinsamen Vertreter wählen. Auf einer ersten Versammlung sei dafür eine Mindestanwesenheit von 50 Prozent des Anleihekapitals erforderlich. Sollte dies nicht erreicht werden, gibt es eine zweite Versammlung der Anleihegläubiger mit einem Quorum von mindestens 25 Prozent. Diese könne voraussichtlich Anfang April sein. Nach der Zustimmung der Anleihegläubiger müsse dann noch eine insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung abstimmen, ehe das Insolvenzgericht den Plan bestätigen könne. Die Centrosolar Group AG hofft, dass der Insolvenzplan ab Mai dann umgesetzt werden kann.

Der Centrosolar-Vorstand hatte im vergangenen Sommer zunächst einen Kapital- und Schuldenschnitt mit seinen Aktionären und Gläubigern vereinbart. Mitte Oktober 2013 entschied er sich dann aber für die Entschuldung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens. (Sandra Enkhardt)

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