Bundesregierung klagt gegen EU-Beihilfeverfahren

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Die Bundesregierung hat bereits am Freitag eine Klage gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum EEG beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Hintergrund sei, dass an diesem Montag die Klagefrist ausgelaufen ist. Die Bundesregierung sei weiterhin überzeugt, dass es sich bei den Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage, die gesetzlich festgeschrieben sind, nicht um eine staatliche Beihilfe handele und diese mit EU-Recht vereinbar sein, begründete Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Klage. Trotz der Klage werde auch weiterhin eine einvernehmliche Lösung im Dialog mit EU-Kommission angestrebt. Mit der Klage wahre die Bundesregierung einzig die Rechtsposition Deutschlands, falls ein Kompromiss mit der EU-Kommission scheitere. Es gehe nicht darum, eine Lösung vor Gericht anzustreben, so der Staatssekretär.

„Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit der Generaldirektion und EU-Wettbewerbskommissar Almunia eine einvernehmliche Lösung hinbekommen. Im Moment sind die Positionen aber noch auseinander“, sagte Baake weiter. Es gebe aber konstruktive Gespräche, wobei sich die Vertreter beider Seiten derzeit wöchtlich treffen. Zudem würden derzeit die Beihilferichtlinien in der EU überarbeitet. Auch in diesem Zuge erwarte die Bundesregierung, dass die Industrieausnahmen auch dort nicht als Beihilfe eingestuft würden. Zudem werde sich dann – voraussichtlich im April – auch zeigen, ob das überarbeitete EEG dann auch den europarechtlichen Kriterien entspreche.

Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) arbeitet derzeit intensiv an einem Gesetzentwurf für einen EEG-Reform. Dieser soll Anfang April von Kabinett verabschiedet und anschließend auch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Darin sind auch die Vorgaben für die Industrie enthalten, wann sich Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreien können. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat Mitte Dezember das Beihilfeverfahren zur Prüfung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage eröffnet. Die EU-Kommission strebe eine Lösung an, die für ganz Europa passend sei, sagte Baake weiter. Dies sei für die Bundesregierung gut nachvollziehbar. Allerdings bestünde für Deutschland eine besondere Situation, da die Unternehmen durch die EEG-Umlage Belastungen habe, die es so in keinem anderen Mitgliedstaat der EU gebe. (Sandra Enkhardt)

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