Bundesnetzagentur beschließt MiSpeL-Regeln für Speicher und bidirektionales Laden
Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die lange erwartete Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen (Link zum Dokument). Sie schafft die Voraussetzungen dafür, Stromspeicher flexibler am Strommarkt einzusetzen und gleichzeitig den Förderanspruch für zwischengespeicherten Strom aus erneuerbaren Energien zu erhalten. Auch bidirektionale Ladepunkte werden dabei weitgehend wie Stromspeicher behandelt.
Bislang mussten geförderter Grünstrom und Netzstrom in Speichern grundsätzlich getrennt werden. Mit MiSpeL können Speicher künftig auch Strom aus dem Netz aufnehmen und später wieder einspeisen, ohne dass dadurch die EEG-Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms verloren geht. Für zuvor aus dem Netz bezogenen und später zurückgespeisten Strom sieht die Festlegung zudem eine Saldierung vor. Dadurch fallen für entsprechende Mengen weniger Umlagen und Netzentgelte beim Netzbezug an.
Damit sollen Speicher sowohl auf der Verbrauchs- als auch auf der Einspeiseseite stärker auf Marktpreise reagieren können. Sie können beispielsweise bei niedrigen Preisen Netzstrom aufnehmen und bei höheren Preisen wieder einspeisen. Das gilt grundsätzlich auch für bidirektionale Ladepunkte von Elektrofahrzeugen.
Zwei Optionen zur Abgrenzung der Strommengen
MiSpeL sieht zwei Verfahren vor, um förderfähigen erneuerbaren Strom und saldierungsfähigen Netzstrom rechnerisch voneinander abzugrenzen. Die sogenannte Abgrenzungsoption steht grundsätzlich allen Anwendern offen und ermöglicht eine genaue Bestimmung der jeweiligen Strommengen. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich; in bestimmten Fällen genügt ein Zähler. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt gibt es mit der Pauschaloption eine vereinfachte Alternative. Hier soll grundsätzlich ein Zähler ausreichen. Für die Anwendung dieser Option muss allerdings noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die EU-Kommission abgewartet werden.
Nach der Konsultation hat die Bundesnetzagentur die Regelungen nochmals angepasst. Noch im September hatten unter anderem Autobauer und Energieversorger kritisiert, dass die geplante Ausgestaltung der Pauschaloption das bidirektionale Laden erschwere. Die Behörde erklärte nun, die Vereinfachungen und Pauschalisierungen für Ladepunkte besser nutzbar gemacht zu haben. Zudem könne MiSpeL nicht nur zusammen mit geförderten Erneuerbaren-Anlagen angewendet werden, sondern auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ohne eigene Stromerzeugung.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Festlegung. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bezeichnete MiSpeL als „lang erwarteten regulatorischen Schlüssel“ für die gleichzeitige Nutzung von Grün- und Netzstrom durch Batteriespeicher. Insbesondere mit Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern gekoppelte Speicher könnten damit ihre Flexibilität besser nutzen und vorhandene Netzkapazitäten effizienter auslasten. Nach Ansicht des Verbands kommt es nun darauf an, dass Netz- und Messstellenbetreiber die neuen Regeln zügig umsetzen.
Auch der Speicheranbieter Voltfang sieht vor allem bei Gewerbe- und Industriespeichern sowie bei Co-Location-Projekten neue Möglichkeiten. Speicher könnten künftig zugleich zur Senkung der Strombezugskosten und für den Stromhandel eingesetzt werden, erklärte CEO David Oudsandji. Bei Co-Location-Projekten könnten Batteriespeicher zudem bestehende Netzanschlüsse von Photovoltaik- und Windparks mitnutzen.
Übergangsfrist bis Ende September 2027
Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Umsetzungsfrist bis Ende September 2027. Während dieser Übergangszeit kann MiSpeL bereits angewendet werden, sofern Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zustimmen.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang August einen weit fortgeschrittenen Arbeitsstand veröffentlicht und angekündigt, die Festlegung zum 1. Oktober abzuschließen. Bereits darin waren die Abgrenzungs- und Pauschaloption sowie verschiedene Änderungen aus der vorausgegangenen Konsultation enthalten.
Die Meldung wurde um 11 Uhr um das BSW-Solar-Statement und um 14 Uhr um das Voltfang-Statement ergänzt.
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