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Autobauer und Versorger fordern bei MiSpeL-Festlegung Nachbesserungen für V2G

Eine Industrieallianz kritisiert, dass die geplante Festlegung der Bundesnetzagentur mobile Speicher diskriminiere. So sei Vehicle-to-Grid de facto nur dann möglich, wenn es neben der E-Auto-Batterie im Haushalt auch einen stationären Speicher gebe. Die Abgrenzungsoption ist wegen des hohen Messaufwands in den Augen der Unternehmen keine Alternative.
BMW, Eon, bidirektionales Laden, Endkunden
Der aktuelle MiSpeL-Arbeitsstand enhält nach Ansicht der Unternehmen Hürden, die den Markthochlauf von bidirektionalem Laden gefährden. | Foto: BMW/Eon

Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung will die Bundesnetzagentur dem Einsatz von Grünstrom-Speichern am Strommarkt den Weg ebnen. Davon sollen auch E-Auto-Halter profitieren, die „Vehicle-to-Grid“ (V2G) umsetzen wollen. Dabei laden sie nicht nur Strom aus dem Netz, sondern geben ihn auch wieder dorthin ab, etwa um an Arbitrage-Geschäften zu verdienen. Die Festlegung soll nach ursprünglicher Planung zum 1. Oktober in Kraft treten, mit einer monatelangen Übergangsphase.

Kurz vor Toresschluss meldet sich nun eine Allianz aus Autobauern und Versorgern, darunter BMW, Ford, die VW-Tochter Elli, Eon, Enpal, Octopus Energy und The Mobility House, mit Kritik an den geplanten MiSpeL-Regelungen für V2G zu Wort. Der aktuelle Arbeitsstand enthält erhebliche technische, wirtschaftliche und operative Hürden, die den Markthochlauf von bidirektionalem Laden gefährden, heißt es in einem Brief der Unternehmen an die Bundesnetzagentur, der pv magazine vorliegt.

Pauschaloption de facto nur mit Solarspeicher

Die Absender kritisieren vor allem die Ausgestaltung der Pauschaloption, ein vereinfachtes Verfahren zur Abgrenzung von gespeicherten Solar- und Netzstrommengen im Speicher. Damit wird pauschal festgelegt, dass eine bestimmte Strommenge als gespeicherter Grünstrom gilt und voll EEG-gefördert wird. Netzeinspeisungen, die über diese Pauschalgrenze hinausgehen, werden automatisch als Netzstrom-Rückspeisung gewertet.

Konkret bemängelt die Industrieallianz, dass Haushalte mit E-Auto die Pauschaloption de facto nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie auch einen stationären Speicher installiert haben. Zudem verringerten neue Schwellenwerte, der sogenannte Indifferenzbereich, die Entlastungen für zwischengespeicherten Strom deutlich.

Die Abgrenzungsoption sei keine Alternative, da sie zu zusätzlichem Messaufwand sowie höheren Installations- und Betriebskosten führe. Gerade in Bestandsgebäuden ist die erforderliche Messtechnik oft nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht realisierbar, so die Unternehmen. Die Abgrenzungsoption verlangt eine viertelstundengenaue Lastgangmessung, um die Stromflüsse exakt zuordnen zu können.

„Mobile und stationäre Speicher gleichwertig behandeln“

Die Unternehmen verweisen darauf, dass die vorgesehenen Anforderungen unter anderem mit Missbrauchs- und Abgrenzungsrisiken begründet werden. Diese Risiken können ihrer Einschätzung nach jedoch bereits durch einfachere und zielgerichtetere Maßnahmen begrenzt werden, beispielsweise durch eine Direktvermarktungspflicht in der Pauschaloption, die Begrenzung der Entlastung im Verhältnis zum tatsächlichen Netzbezug, sowie den Ausschluss von Einspeisungen während negativer Strompreise bei der Entlastungsberechnung.

Sie empfehlen daher der Bundesnetzagentur, erstens auf zusätzliche regulatorische Schwellenwerte und Indifferenzmengen zu verzichten, zweitens die Pauschaloption technologieoffen für bidirektionale Ladepunkte zu ermöglichen, unabhängig vom Vorhandensein einer Photovoltaik-Anlage und drittens mobile und stationäre Speicher entsprechend ihrer energiewirtschaftlichen Funktion gleichwertig zu behandeln.

„Erste marktreife V2G-Lösungen sind bereits verfügbar. Damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim bidirektionalen Laden nutzen kann, braucht es einfache, praktikable und wirtschaftlich wirksame Regelungen“, heißt es in dem Schreiben. „Die finale MiSpeL-Festlegung sollte deshalb den diskriminierungsfreien Zugang mobiler Speicher zu Entlastungen für zwischengespeicherten Strom sicherstellen und unnötige Markteintrittshürden vermeiden.“

„Die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur macht Vehicle-to-Grid unter den aktuellen Regeln wirtschaftlich nicht funktionsfähig“, sagt Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany. Der neue Indifferenzbereich sei für V2G extrem restriktiv und falle oft fünfmal so groß wie für stationäre Heimspeicher aus. „Das schadet nicht nur den Käufern von V2G-fähigen Fahrzeugen, sondern gefährdet einen Zukunftsmarkt, in dem Europa noch führend ist“, so Gierull. Notwendig sei stattdessen eine einfach, praktikable Lösung, zum Beispiel wie sie ursprünglich von der Bundesnetzagentur vorgesehen war.

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Kommentare

E. Wolf
Sep 23, 2026

Es ist doch ganz einfach, wenn man/Frau mal die Perspektive wechselt.

Die maßgeblichen Akteure der (fossilen) Energiewirtschaft halten die EE und insbesondere die dezentrale PV Dachanlage als Teufelszeug – sagen sie nicht mehr offen, aber alles Handeln ist genau mit dieser Motivation unterlegt. Da ist auch egal, das RWE, EnBW und andere mittlerweile PV-Freiflächenanlagen und in Speicher investieren.

Entscheidend ist, es tun bürgerliche und private Akteuere und derer viel zu viele. Und dann noch in den Ortsnetzen, wo sich keinerlei Probleme zeigen und der Nachbar de-facto den Strom nutzt. Gleichzeitig ist die Entwicklung sehr dynamisch und es fällt immer schwerer diese einzuhegen.

Von daher, verzögern, verschleiern und möglichst alles komplex machen, bis die alten Profiteuere der Energiewirtschaft das Neue adaptiert haben. Dieser 5 Jahreszyklus ließ sich gut an der RWE beobachten.

Wir verspielen sehenden Auges alle Vorteile und fangen uns „nebenbei“ alle Nachteile ein. Sehr gut am Beispiel der bewußten und gewollten Verzögerungen an den Gleichstromtrassen darzulegen.

Für uns Bürger gibt es nur die Chance den weiteren dezentralen PV Dachausbau, parallel MFH Konzepte umzusetzen und konsequent von fossiler auf regenerativer Erzeugung und Energienutzung umzusteigen.

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uwe dyroff
Sep 24, 2026

Die deutsche Politik hat sich vor 10-12 Jahren der E Mobilität verschlossen.
Den Salat bekommt man jetzt präsentiert.

Die deutsche Politik verwehrt sich (echten) Reformen.
Der Salat heißt-> AfD

Ich habe da mal vor über 37 Jahren ähnliches erlebt.
Den Salat kennt jeder …

PB
Sep 23, 2026

„beispielsweise durch eine Direktvermarktungspflicht in der Pauschaloption“

ich schätze mal die DV heissen „Eon, Enpal, Octopus Energy und The Mobility House“

wenn EON dabei ist, wird das schon werden

„„Das schadet nicht nur den Käufern von V2G-fähigen Fahrzeugen,“
na klar, ich kaufe mir ja kein Auto um damit zu fahren.

BotU
Sep 23, 2026

du bist mir zuvor gekommen Uwe !
Ja, es wir ein neuer Generator ans Netz gebracht. Würden die Regeln dafür festliegen, wäre es kein Problem – einfach anwenden. Aber da kommen etliche Standpunkte ins Spiel. Es ist ein mobiler Speicher und ich kann den ja woanders billiger laden, vielleicht sogar umsonst und dann verkaufen. Ohje

uwe dyroff
Sep 23, 2026

«Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung will die Bundesnetzagentur dem Einsatz von Grünstrom-Speichern am Strommarkt den Weg ebnen.»

Ich verstehe das ganze Hick Hack nicht.
Letztendlich ist ein Speicher und/ oder V2G/H ja nix anderes als ein PV Generator.
Warum muss man aus einer Mücke einen Elefanten machen, immer und immer wieder… ???