Regensburg 07.07. Am 27. Juni hat der Bundestag eine EEG-Novelle verabschiedet. Die Novelle bringt einige Veränderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Zukünftig sollen Betreiber von Photovoltaikanlagen eine Eigenverbrauchsumlage von 40 Prozent auf die EEG-Umlage bezahlen. Damit sollen auch die Betreiber von umweltfreundlichen Solarkraftwerken an den Kosten für den Ausbau der erneuerbare Energien beteiligt werden. Typische Hausanlagen mit einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp), einer Jahreserzeugung von bis zu 10.000 Kilowattstunden (kWh) und bereits bestehende Anlagen sind vollständig von der EEG-Umlage befreit. Damit hat die Bundesregierung den Vorschlag, dass auch kleinere Hausanlagen eine Eigenverbrauchsumlage zahlen müssen, vollständig fallen gelassen.40 Prozent der jeweils aktuellen EEG-Umlage (derzeit 6,24ct/kWh), also ca. 2,5ct/kWh müssen künftig Betreiber von Anlagen zahlen, die größer als 10kWp sind.
„Wir sind froh, dass das Thema nun endlich durch ist. Diese ständigen Diskussionen haben dazu geführt, dass interessierte Kunden vollständig verunsichert und Projekte zurückgestellt wurden“, erläutert Peter Knuth, Geschäftsführer von enerix. „Sicherlich ist die EEG-Umlage ärgerlich, eine Wirtschaftlichkeit ist aber immer noch vorhanden, da der selbstproduzierte Strom immer noch wesentlich günstiger ist als gekaufter Strom.“
Zu beachten ist bei der EEG Neufassung, dass die Umlage in Höhe von 40 Prozent auch erst in 2017 erreicht wird. Bis Ende 2015 gelten 30 Prozent und bis Ende 2016 erhöhte es sich auf 35 Prozent. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass die EEG-Umlage künftig durch den geschaffenen Mechanismus wieder fallen wird und sich dadurch die Umlage effektiv nicht erhöht. Was bisher noch keine Beachtung gefunden hat, ist der leichte Anstieg der Einspeisevergütung. Betreiber, die Ihre Anlage erst nach dem 1.8. in Betrieb nehmen, erhalten eine leicht höhere Vergütung.
Weitere Informationen unter:http://enerix.de/photovoltaik-infos/photovoltaik-eeg-novelle/





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