Vorrang für Klimaschutz in der Landesplanung

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Innenminister Ebling hat Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Institutionen aufgefordert, für die zukünftige Gestaltung von Rheinland-Pfalz Impulse zu geben und Anforderungen an ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP5) zu formulieren. Der Verband für Wirtschaft und Umwelt, der Landesverband Solarenergie, der Verein Energieregion Rhein-Haardt sowie Fridays for Future Grünstadt und der Klimastammtisch Grünstadt-Leiningerland haben in einer gemeinsame Stellungnahme den Kampf gegen den Klimawandel für die zentrale Aufgabe in der kommenden Planungsperiode bezeichnet. Sollte es nicht gelingen, den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten, werden alle anderen Planungsmaßnahmen der Landesentwicklung ihre Relevanz verlieren. Deshalb fordern die Verbände, Klimaschutz zum vorrangigen Ziel und Grundsatz des LEP5 zu erheben.

Die Verbände verweisen auf die Katastrophe im Ahrtal vor zwei Jahren. Jegliche Planungsgrundsätze würden zur Makulatur werden, wenn sich Naturkatastrophen in erheblichem Maße verstärkten. Sie zitieren Aussagen des renommierten Potsdam Institut für Klimafolgenforschung, wonach 2023 Anomalien wie hohe Temperaturen, die Erwärmung der Ozeane und häufigere Waldbrandereignisse neue Rekorde erreichten. Die Forschenden stellten fest, dass diese Rekorde die lebenswichtigen Funktionen der Erde schwächen und warnen, dass die immer häufiger auftretenden klimabedingten Ereignisse möglicherweise das Leben auf der Erde bis zum Ende dieses Jahrhunderts gefährden könnten, wenn die Entwicklung wie bisher weitergehe.

Nach Erhebungen des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen sei in Rheinland-Pfalz ein Temperaturanstieg von 1,8 Grad zu verzeichnen. In sensiblen Regionen wie dem Naturraum Pfälzerwald sind seit 1881 bereits 2,0 Grad Temperaturanstieg festgestellt worden. Einhergehend mit der Zunahme der Sommertage und einer Abnahme der Frosttage wird demnach ein erheblicher Druck auf die Biodiversität in den Naturräume des Landes entstehen. Ohne Klimaschutzmaßnahmen sei kein Naturschutz mehr möglich. Deshalb müsse jetzt in der Landesplanung die gesetzlichen Vorgaben des Bundes (§ 2 EEG) nachvollzogen werden und bei Nutzungskonflikten zwischen Klimaschutz- und Naturschutzmaßnahmen der Vorrang für den Klimaschutz formuliert werden.

Die Netzbetreiber in Rheinland-Pfalz müssten verpflichtet werden, die Stromnetze zu ertüchtigen, um sie den Bedürfnissen der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende anzupassen. Bereits versiegelte Verkehrsflächen wie Parkplätze, Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, Schienenwege, Radwege oder Schulhöfe, etc. seien für aufgeständerte PV-Anlagen vorzusehen. Aufgrund des erhöhten Materialeinsatzes seien dazu Fördermöglichkeiten anzubieten. Gleiches trifft auf die Nutzung von Gebäudefassaden für Photovoltaikanlagen zu.

Die Bereitstellung von Agrarflächen für PV-Freiflächenanlagen sorgt derzeit für die günstigsten Entstehungskosten von solarerzeugtem Strom. Ergänzt werden soll die Solarstromerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen durch die Agri-PV. Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts Freiburg sehe bundesweit die Regionen Rheinpfalz und Rheinhessen für ein umsetzbares Potential für Agri-PV mit Synergieeffekten vor. Rheinland-Pfalz ist aufgrund seiner kleinräumigen Landwirtschaft und seiner bedeutenden Sonderkulturflächen im Wein-, Obst- und Gemüsebau prädestiniert für Agri-PV. Das LEP5 soll diesen Ergebnissen Rechnung tragen und Ziele für die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen formulieren, so die Verbände.