Seit dem 17. November 2020 kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Seit dieser Woche kann auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen der Umweltbonus mit den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW kombiniert werden.
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