Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert die Bundesregierung in seinen heute veröffentlichten „10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040“ auf, einen Kohlekonsens auf den Weg zu bringen. „Wir müssen jetzt einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2040 entwickeln“, so Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung. Das würde auch zeigen, dass die Bundesregierung die Beschlüsse des G7-Gipfels und die neue Enzyklika des Papstes ernst nimmt.
In der zweiten Jahreshälfte werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wichtige energie- und klimapolitische Entscheidungen gefällt. Die internationale Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 kann nur erfolgreich werden, wenn Länder wie Deutschland den Umbau der Energieversorgung glaubwürdig vorleben. Deutschland hat sich mit der Energiewende die richtigen Ziele für 2020 bis 2050 gesetzt. Es fehlt aber eine daraus abgeleitete Perspektive für den Verzicht auf die Kohleverstromung.
Der Projektionsbericht 2015 und das Klimaschutzprogramm 2020 identifizieren eine „Klimaschutzlücke“ von ca. 90 Mio. t Kohlendioxid, um das 40 %-Ziel zu erreichen. Die Stromerzeugung soll 22 Mio. t dieser Lücke schließen. Im März hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Instrument vorgeschlagen, wie dies kostengünstig gelingen kann. Der Klimaschutzbeitrag zielt auf besonders alte Kraftwerke mit niedrigem Wirkungsgrad und besonders hohen Emissionen. Gleichwohl ist er umstritten.
Der SRU begrüßt den Klimaschutzbeitrag als wegweisende und sinnvolle Maßnahme. Die gegen ihn vorgebrachten Einwände sind überzogen. „Soziale und wirtschaftliche Verwerfungen haben vielmehr diejenigen zu verantworten, die den unvermeidbaren Strukturwandel hinauszögern und damit Strukturbrüche riskieren“, betont Prof. Dr. Karin Holm-Müller.
Der Klimaschutzbeitrag ersetzt jedoch nicht die Debatte um die mittelfristige und langfristige Rolle der Kohleverstromung. Im Interesse eines sozialverträglichen und allmählichen Strukturwandels muss die Debatte um einen Fahrplan für den Abbau der Kohleverstromung schnellstmöglich beginnen. Dieser sollte aber zugleich eine längere zeitliche Perspektive bieten und durch ein „Bundesprogramm Kohlewende“ flankiert werden. Nur so kann Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen, deren Arbeitnehmer und die betroffenen Regionen geschaffen werden. Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher umgehend, einen Konsensfindungsprozess mit Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltverbänden zu beginnen.
Der Kommentar zur Umweltpolitik „10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel.: +49 30 263696-0.
Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität Clausthal
Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Heidi Foth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109
Internet:www.umweltrat.deE-Mail:info@umweltrat.de





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.