Berlin, 4. Dezember 2015. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Initiative der Bundesländer, die Entscheidung zur Ladesäulenverordnung und weiterer Regelungen zur Elektromobilität auf das kommende Jahr zu verschieben. „Diese Atempause war notwendig. Wir brauchen keine Hinterzimmerschnellschüsse, sondern einen breiten Dialog, um den Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur voranzubringen“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Ladesäulenverordnung war von Branchenvertretern und der EU-Kommission einhellig kritisiert worden.
Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Autos ist für den Erfolg der Elektromobilität entscheidend. Die von der Bundesregierung beschlossene Ladesäulenverordnung stellt dabei nicht nur aus bne-Sicht ein großes Hemmnis dar. Sie greift massiv in die Rechte derer ein, die mit eigenen Mitteln versuchen, Ladekonzepte im halböffentlichen Raum, etwa auf Supermarktparkplätzen, zu verwirklichen. „In der jetzigen frühen Phase ist es wichtig, dass wir den vielen innovativen Ladekonzepten eine Chance geben und nicht jegliche kreative Lösung mit bürokratischen Maximalanforderungen ersticken“, betont bne-Geschäftsführer Busch.
Die zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates haben nun empfohlen, erst im kommenden Jahr über die Ladesäulenverordnung zu entscheiden. „Mit der Verschiebung des Beschlusses bietet sich nun der notwendige Raum, die größten Fehler der Verordnung auszubügeln. Dafür sollten alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden, um eine wirklich tragfähige Lösung zu finden, die die Elektromobilität voranbringt“, so Busch. Mit gerade einmal 30.000 zugelassenen Elektroautos hinkt Deutschland seinen selbst gesteckten Zielen weit hinterher.
Lieferbedingungen für Ladestrom klären
Notwendig ist es aus Sicht des bne auch, die Lieferbedingungen für Ladestrom weiter zu fassen, als es im von der Bundesregierung verabschiedeten Strommarktgesetz vorgesehen ist. Dabei geht es um die Frage, ob einzig der Strombezug der Ladesäule und nicht die Beladung des Autos als Letztverbrauch gewertet wird. Im ersten Falle würden alternative Liefer-Modelle, aber auch Modelle mit mobilen Zählern, verhindert. „Es ist wichtig, dass im Zukunftsmarkt der Elektromobilität keine wettbewerbsfeindlichen Strukturen entstehen“, betont Busch. Auch die zuständigen Fachschüsse des Bundesrates haben sich nun gegen die geplante Regelung der Bundesregierung im Strommarktgesetz ausgesprochen. „Das ist ein wichtiges Signal. Wir müssen Rahmenbedingungen so fassen, dass wettbewerbliche und kundenfreundliche Geschäftsmodelle für das Laden von Elektroautos möglich sind“, so Busch.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für die wettbewerbliche neue Energiewirtschaft. Im Unterschied zu Anbietern mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und Fairness im Energiemarkt. 2014 haben bne-Mitgliedsunternehmen in Deutschland über sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas oder energienahen Dienstleistungen beliefert.
Bei Rückfragen:
Karsten Wiedemann
Pressesprecher
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