[Rundbrief der Clearingstelle EEG|KWKG] Hinweisverfahren zur Anlagenzusammenfassung bei PV (750-kW-Grenze) und zum Mieterstromgesetz abgeschlossen – Votum zu PV auf baulicher Anlage veröffentlicht

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HINWEISVERFAHREN ZU ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI PV (750-kW-Grenze) UND ZUM MIETERSTROMGESETZ ABGESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat zwei Hinweise veröffentlicht, in denen aktuelle Fragen der Solarenergie geklärt werden:

Der Hinweis 2017/22 behandelt Fragen der Anlagenzusammenfassung, die sich bei der Anwendung der 750-kW-Schwelle (§ 22 Abs. 3 Satz 2 EEG 2017) stellen.

Insbesondere beantwortet der Hinweis die Frage, unter welchen Voraussetzungen der zur Ausschreibungspflicht führende Schwellenwert bei zeitlich versetzten Inbetriebnahmen oder bei unabhängig voneinander geplanten und umgesetzten Projekten anzuwenden ist. Sie können den Hinweis sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2017/22 nachlesen.

Aufgrund von Nachfragen zum Verständnis von Abschnitt 2.5 des Hinweises hat die Clearingstelle ergänzend den FAQ »Behält eine 750-kW-PV-Installation den Anspruch auf die gesetzliche Marktprämie, wenn später eine PV-Installation größer 750 kW zugebaut wird und die Voraussetzungen der Anlagenzusammenfassung vorliegen?« unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/4179 veröffentlicht.

Im Hinweis 2017/46 werden Anwendungsfragen zum Mieterstromgesetz beantwortet, insbesondere zur 100-kW-Grenze sowie zum räumlichen und zeitlichen Anwendungsbereich. Der Hinweis und die Stellungnahmen stehen unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2017/46 zum Download bereit.

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VOTUM ZU PV AUF BAULICHER ANLAGE VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hatte zu entscheiden, ob die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers auf einer baulichen Anlage angebracht worden ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist oder ob es sich um eine Freiflächenanlage handelt. Die Module des Anlagenbetreibers befinden sich auf einem terrassenförmigen, mit Stützwänden und Aufschüttungen modellierten und befestigten Hang. Sie können das Votum unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/8 herunterladen.

 

 

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/.

Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer

– Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG –

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Clearingstelle EEG|KWKG

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