OHANA Invest begrüßt Gesetzesnovelle: Großbatteriespeicher (BESS) künftig im Außenbereich privilegiert

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Die OHANA Invest GmbH bewertet die aktuelle Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Baugesetzbuchs (BauGB) als einen entscheidenden Schritt für den schnelleren Ausbau großer Batteriespeicher (BESS) in Deutschland. Die Änderungen schaffen voraussichtlich eine klare und bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage dafür, dass Batteriespeicher ab einer Kapazität von mindestens 1 MWh im Außenbereich künftig als privilegierte Vorhaben gelten und damit grundsätzlich zulässig sein können. Dadurch entfallen wesentliche baurechtliche Hürden, die bisher zu langen und regional stark variierenden Genehmigungsverfahren geführt haben.

Klare Genehmigungsgrundlage für Speicher im Außenbereich

Mit der Privilegierung werden große Speicheranlagen erstmals ausdrücklich in den Katalog der zulässigen Vorhaben nach § 35 BauGB aufgenommen. Dies erleichtert insbesondere Standorte im Außenbereich, die aufgrund ihrer Nähe zu Netzverknüpfungspunkten und Umspannwerken technisch erforderlich sind. Fachverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßen die Entscheidung, weil sie eine einheitlichere, verlässlichere Genehmigungspraxis schafft und zuvor bestehende Unsicherheiten beseitigt.

Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren

Durch die neue Einstufung als privilegiertes Vorhaben entfällt der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Auslegungen in den Bundesländern. Genehmigungsverfahren, die bislang stark variieren konnten, sollen künftig schneller, klarer und rechtssicherer werden. Für Projektierer bedeutet das einen deutlichen Rückgang an Planungsrisiken und eine stabilere Grundlage für Standortentscheidungen.

Erweiterte Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher

Parallel zur baurechtlichen Anpassung sieht die Novelle eine Ausweitung der Netzentgeltbefreiung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG vor. Diese soll künftig auch sogenannte Multi-Use-Speicher (oder Multi-Market) erfassen – Anlagen, die sowohl Energie aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen aufnehmen als auch Strom aus dem Netz beziehen können. Damit entstehen neue technische und wirtschaftliche Betriebsmodelle, die eine flexible und systemdienliche Nutzung von Speichertechnologien ermöglichen können.

Gleichzeitig bleiben offene Fragen zur praktischen Ausgestaltung bestehen, etwa zu Messkonzepten, zur Abgrenzung von Netznutzung und Marktaktivitäten sowie zu möglichen künftigen Anpassungen der Netzentgeltstruktur durch die Bundesnetzagentur.

Vorteile für Projektierer, Gemeinden und Investoren

OHANA Invest stellt dabei fest: “Die gesetzlichen Änderungen schaffen eine spürbare Verbesserung für alle Akteursgruppen. Projektierer profitieren von vereinfachten Abläufen und besser planbaren Genehmigungen. Gemeinden erhalten mehr Rechtssicherheit und weniger administrativen Aufwand. Für Investoren ergeben sich klare Vorteile durch geringere Standort- und Genehmigungsrisiken sowie durch zusätzliche Potenziale in der Betriebsstrategie, insbesondere bei Multi-Use-Speichern.”

Speicher können künftig dort errichtet werden, wo sie systemisch am dringendsten benötigt werden – etwa in der Nähe von Netzknoten oder erneuerbaren Erzeugungsschwerpunkten. Dies stärkt gleichzeitig den Ausbau von Wind- und Solaranlagen, die vermehrt auf flexible Speicherlösungen angewiesen sind.

Offene Fragen und erwartete Präzisierungen

Trotz der deutlichen Fortschritte sind weitere Klarstellungen zu erwarten, etwa zu technischen Standards, Umweltauflagen und der konkreten Umsetzung der erweiterten Netzentgeltbefreiung. Auch die Verwaltungsprozesse in den Bundesländern werden sich voraussichtlich schrittweise an die neuen gesetzlichen Grundlagen anpassen. Insgesamt entsteht jedoch ein stabiler Rahmen, der die Planung und Umsetzung großer Speicherprojekte künftig erheblich erleichtert.

Inkrafttreten noch im Jahr 2025 erwartet

Die Novelle soll nach der finalen Beschlussfassung und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Speicherprojekte, die sich aktuell in Planung befinden, können daher voraussichtlich bereits unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen vorbereitet werden.

Einschätzung von OHANA Invest

Thomas Haberl, Geschäftsführer der OHANA Invest GmbH, begrüßt die Novelle ausdrücklich:
„Die neuen gesetzlichen Grundlagen,soweit die Regelungen wie angekündigt zur Umsetzung kommen, schaffen genau die Klarheit, die es für den konsequenten Ausbau von Batteriespeichern braucht. Sie reduzieren zentrale Projektrisiken, beschleunigen die Genehmigung und ermöglichen eine deutlich stabilere Planung. Für die Energiewende und für unsere Investoren vor allem aus dem privaten Bereich sind das ausgesprochen positive Signale.“