Offener Brief: Empfehlungen des SRU zur Regierungsbildung

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Der SRU beobachtet mit großer Sorge, dass sich – trotz einer in manchen Bereichen sehr aktiven Umweltpolitik – viele negative Umweltentwicklungen ungebrochen fortsetzen. Dies gilt nicht nur für den Klimawandel, dessen bedrohliche Folgen für Deutschland und die Welt sich bereits abzeichnen, sondern auch für den Verlust von Biodiversität. Insgesamt ist eine schleichende Degradation unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu beobachten. Die Politik trägt die Verantwortung, große Zukunftsherausforderungen zu thematisieren und anzugehen. Daher möchte der SRU auf einige besonders drängende Themen hin­weisen und Empfehlungen für die anstehenden Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen geben.

  1. Umweltpolitik institutionell stärken

Umweltwirkungen werden in politischen Entscheidungen häufig nicht oder nur unzu­reichend berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere umweltrelevante Entscheidungen anderer Ressorts. Im Interesse einer besseren Integration von nachhaltiger Entwicklung spricht sich der SRU dafür aus, im Koalitionsvertrag ein Initiativrecht für das Umwelt­ressort festzuschreiben und die Kompetenzen des Ministeriums zu einem suspensiven Vetorecht weiterzuentwickeln.

  1. Nachhaltige Digitalisierung fördern

Der SRU sieht bei der Digitalisierung große Risiken, aber auch große Chancen für den Umweltschutz. Im Rahmen der Digitalen Agenda wird bisher zu wenig betrachtet, wie das ökologische Potenzial von Digitalisierungsprozessen gehoben werden kann. In der kommenden Legislaturperiode sollte das Bundesumweltministerium bei der Fort­ent­wicklung der Digitalen Agenda daher eine zentrale Rolle spielen. In dieser sollte ein Handlungsfeld „Umweltauswirkungen der Digitalisierung“ definiert werden, welches die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Digitalisierung untersucht.

  1. Steuern und Abgaben reformieren, umweltschädliche Subventionen abbauen

Das System der umwelt- und energiebezogenen Steuern und Abgaben ist dringend reformbedürftig. Der neue Bundestag sollte eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Erhebung von Umweltsteuern schaffen, damit ökonomische Anreize für ökologisches Wirtschaften gestärkt werden können. Hemmnisse für den Einsatz von Strom in den Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude sollten abgebaut werden. Zudem sollte die Nutzung erneuerbarer Wärme stärker gefördert werden. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen sollte ein zentrales Ziel der kommenden Legislaturperiode sein. Insbesondere sollte die Bundesregierung unverzüglich die steuerliche Privilegierung des Dieselkraftstoffs beenden und die Verzerrungen zugunsten fossiler Kraftstoffe abschaffen.

  1. Kohleausstieg unverzüglich einleiten

Das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, droht verfehlt zu werden. Die neue Bundesregierung sollte unver­züglich Maßnahmen ergreifen, um dieses Ziel noch zu erreichen. Die ältesten und CO2-ineffizientesten Kohlekraftwerke sollten kurzfristig stillgelegt werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 konkretisiert werden. Die neue Koalition sollte festlegen, wie viel CO2 alle bestehenden Kohlekraftwerke über ihren gesamten Lebenszyklus noch emittieren dürfen. Dieses Budget sollte aus Sicht des SRU 2.000 Mt CO2 nicht überschreiten. Die Dekarbonisierung des Stromsektors sollte dabei durch einen europäischen (alternativ auch einen nationalen) CO2-Mindestpreis sinnvoll unterstützt werden.

  1. Elektroquote für Pkw, streckenabhängige Maut und blaue Plakette einführen

Es ist bislang nicht gelungen, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors gegen­über 1990 zu senken. Um Klimaschutz, Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern, sollte die neue Bundesregierung unverzüglich eine Verkehrswende einleiten. Hierfür ist es von zentraler Bedeutung, so schnell wie möglich auf Elektromobilität umzustellen. Eine verbindliche Quote für den Anteil von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb bei den Pkw-Neuzulassungen würde für die notwendige Richtungs- und Planungssicherheit sorgen. Es wird empfohlen, die Pkw- und Lkw-Maut zu einem streckenabhängigen, nach ökologischen Kriterien differenzierten, flächendeckenden Mautsystem unter Einbezug aller Fahrzeugklassen weiterzuentwickeln. Der Einsatz von Fahrzeugen mit besonders hohen gesundheitsschädlichen Emissionen, insbesondere Dieselfahrzeugen, sollte durch die Ein­führung der blauen Plakette in belasteten städtischen Gebieten begrenzt werden.

  1. Lärmschutz intensivieren

Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr bleibt eine zentrale Herausforderung des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes. Um den Verkehrslärm zu reduzieren, müssen überall dort, wo die Lärmschwellen überschritten werden (Einflussgebiete von Großflughäfen, Ballungsräume sowie stark befahrene Straßen und Bahnlinien), endlich – wie in der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben – wirksame Lärmaktionspläne aufgestellt und umgesetzt werden. Zu erwartender Fluglärm sollte bereits bei der Flughafenplanung deutlich stärkere Berücksichtigung finden. Wichtige Instrumente hierfür sind eine gesamtstaatliche Bedarfsplanung für den Flughafenausbau, eine bessere Verzahnung von Planfeststellung und Flugroutensetzung, die Schaffung von Lärmgrenzwerten sowie eine verpflichtende UVP und stärkere Beteiligung der Bevölkerung bei der Festlegung von Flugrouten.

  1. Integriertes Konzept für eine sozialverträgliche energetische Sanierung von Gebäuden erarbeiten

Trotz erheblicher Fördermittel bleibt die Sanierungsrate im Gebäudesektor gering, Potenziale zur Treibhausgasminderung werden nicht gehoben. Wo saniert wird, werden weniger zahlungskräftige Mieterinnen und Mieter oft durch Mieterhöhungen verdrängt. Gleichzeitig ist gerade in Ballungsräumen bezahlbarer Wohnraum knapp. Die neue Bundes­regierung sollte ein integriertes Konzept erarbeiten. Dieses sollte zum einen den Klimaschutz im Gebäudebestand gezielt dort fördern. Zum anderen sollte dabei sicher­gestellt werden, dass auch weniger zahlungskräftige Mieterinnen und Mieter von ener­ge­tischen Sanierungen profitieren und in ihren Wohnungen verbleiben können. Dazu ist eine stärkere Verzahnung von Förderpolitik, Mietrecht und Sozialpolitik notwendig.

  1. Sicherung urbaner Lebensqualität: Bauen und Stadtentwicklung ökologisch und sozial ausgestalten

Die Schaffung von Wohnraum sollte in ökologisch verträglicher Weise erfolgen. Die Bundes­regierung sollte städtische Potenziale der Nachhaltigkeit und Klimaanpassung deutlicher als bisher adressieren. Um zur Ressourcenschonung beizutragen, ist es notwendig, abfallminimiertes Bauen und hochwertige Verwertung von Baustoffen zu etablieren. Zudem sollte die Städtebauförderung qualitätsvolle öffentliche Räume für alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten und schaffen. Darüber hinaus sollten Umweltgerechtigkeit, Gesundheitsschutz, Luftreinhaltung in der Stadtentwicklung adressiert und Mehrfachbelastungen sowie Wechselwirkungen zwischen gesundheits­bestimmenden Faktoren adäquat berücksichtigt werden.

  1. Flächenverbrauch weiter senken

Das Ziel, die tägliche Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr bis 2020 auf 30 Hektar zu begrenzen, wird voraussichtlich verfehlt. Um den Flächen­verbrauch nachhaltig zu senken, sollte der Bund in der nächsten Legislaturperiode einen bundesweiten Flächenhandel und eine länderübergreifende Strategie für Flächen­effizienz anstoßen. Zudem sollte das Ziel für 2030 konkretisiert werden (bislang: „30 Hektar minus x“). Bereits jetzt zeichnen sich in einigen Regionen Überkapazitäten im Wohnungsbau ab. Um das Flächenreduktionsziel zu unterstützen, sollte der neue, gegen das Votum des Bundesrates und der Planspielkommunen eingeführte § 13b der BauGB-Novelle 2017 zurückgenommen werden.

  1. GAP reformieren, EU-Naturschutzfinanzierung stärken

Die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollte endlich dazu genutzt werden, das nicht mehr zeitgemäße System der Direktzahlungen neu zu gestalten. Öffentliche Gelder sollten zukünftig nur noch für die Bereitstellung, den Schutz und die Pflege öffentlicher Güter in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz eingesetzt werden. Gleichzeitig sollte die Finanzierung von Naturschutz­maßnahmen auf europäischer Ebene in einem eigenständigen, finanziell angemessen ausgestatteten und explizit auf Naturschutzbelange ausgerichteten europäischen Naturschutzfonds gebündelt werden.

  1. Aktionsprogramm zur Minderung der Stickstoffemissionen aufsetzen

Die Bundesregierung hat im Mai 2017 in ihrem Stickstoffbericht festgestellt, dass die zu hohen Stickstoffeinträge in Luft, Wasser und Boden zu Umwelt- und Gesundheits­belastungen führen. Im Bericht werden auch politische Lösungsansätze aufgezeigt, es fehlt aber das Bekenntnis zu konkreten Maßnahmen. Dringend notwendig ist daher ein Aktionsprogramm zur Minderung der Stickstoffemissionen, in dem verbindlich Reduktions­ziele und Maßnahmen festgeschrieben werden. Das neu gefasste Düngerecht muss früh­zeitig hinsichtlich seiner Umweltwirkung evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.

  1. Meeresschutz verbessern

Deutschland hat 32 % der Fläche seiner ausschließlichen Wirtschaftszone als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen, was im europäischen Vergleich vorbildlich ist. Effektiver Meeresschutz setzt jedoch voraus, dass diese Gebiete auch mit wirksamen Maßnahmen unterlegt werden. Deshalb sollten umgehend Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden. Erforderlich ist unter anderem ein wirksames Fischereimanagement, um zum Beispiel Konflikte zwischen der Stellnetz- und Grundschleppnetzfischerei auf der einen und dem Schutz von Schweinswalen und artenreichen Riffen auf der anderen Seite zu unter­binden.

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Der SRU berät die Bundesregierung seit 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld

Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt

Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung

Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen

Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin

Geschäftsstelle
Dr. Julia Hertin | julia.hertin@umweltrat.de
Tel.: +49 30 263696-118
Luisenstraße 46 | 10117 Berlin
www.umweltrat.de | @umweltrat