Berlin, 17. Dezember 2015 – 60 bis 100 Euro Gebühr pro Jahr für (fast) keinen Stromverbrauch: Mit derart überzogenen Forderungen der Grundversorger sehen sich zunehmend Solarbetreiber konfrontiert. Dagegen möchte jetzt der neue Solidarfonds Nullverbrauch juristisch vorgehen. Mindestens hundert Menschen sollen sich zusammentun, um in einem Musterverfahren das Vorgehen der Grundversorger zu stoppen.
Initiiert hat den Solidarfonds die Karlsruher Anwaltskanzlei Nümann + Siebert gemeinsam mit den drei Organisationen Solarenergieförderverein Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und Deutscher Solarbetreiber-Club.
Betroffen von den Forderungen der Grundversorger sind Betreiber von Anlagen mit Verbrauchszähler. Er misst den Strombezug der Anlage, der etwa durch den nächtlichen Standby-Verbrauch eines Wechselrichters entstehen kann. Doch selbst wenn dieser gar keinen Strom benötigt, berechnen einige Versorger die volle Gebühr des Grundversorgertarifs. Die Initiatoren des Solidarfonds halten das für rechtswidrig, da gar kein Vertragsverhältnis besteht. Auch bei wenigen Kilowattstunden Verbrauch sind Forderungen von 60 bis 100 Euro pro Jahr völlig überzogen.
Für den einzelnen Betreiber ist es jedoch kompliziert und teuer, dagegen juristisch vorzugehen. In dem Solidarfonds können sich viele Betroffene jetzt zusammentun. Teilnehmer zahlen einmalig 90,29 € inkl. Mehrwertsteuer bzw. 77 € netto. Sie erhalten dafür regelmäßige Informationen, Mustertexte für den Widerspruch beim Grundversorger und unterstützen mindestens ein Musterverfahren, auf dessen Urteil sie sich später berufen können.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte auf der Webseite des Solidarfonds unter www.nullverbrauch.de.
Über den DSC:
Der Deutsche Solarbetreiber-Club e.V. setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse der rund 1,5 Millionen Photovoltaikanlagenbesitzer in Deutschland ein. Er unterstützt Interessierte, Betreiber und Nutzer von Solaranlagen durch praktische Hilfe und Serviceangebote und vertritt die Interessen der Betreiber gegenüber der Politik. Der DSC wurde im Februar 2012 durch eine Gruppe erfahrener Photovoltaik-Profis gegründet. Mehr Informationen: www.solarbetreiber.de
Pressekontakt:
Deutscher Solarbetreiber-Club e. V.: presse@solarbetreiber.de
Fragen zum Solidarfonds beantwortet auch Rechtsanwalt Peter Nümann unter Tel. 0721 570409340.





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