Im Anschluss an die Prüfphase werden die dafür als geeignet eingestuften Liegenschaften sukzessive mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Im Vorfeld werden notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen an den Immobilien durchgeführt, sofern diese zur Realisierung der Photovoltaikanlage notwendig sind, beispielweise Dachsanierungen. Ergänzend erhielten die Goldbeck Facility Services einen Wartungsvertrag über 15 Jahre für die installierten Systeme, der anschließend zweimal um jeweils fünf Jahre erweitert werden kann.
Breites Spektrum öffentlicher Immobilien
Das beauftragte Portfolio umfasst ein breites Spektrum öffentlicher Immobilien. Dazu gehören unter anderem Sporteinrichtungen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Stellplatzobjekte sowie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Die Immobilien stammen aus sehr unterschiedlichen Baujahren und stehen teilweise unter Denkmalschutz. Insgesamt beläuft sich die von Goldbeck zu analysierende Dachfläche auf rund 200.000 Quadratmeter. Die Photovoltaik-Nachrüstung erfolgt in Form von Dach-Photovoltaikanlagen, gegebenenfalls ergänzt durch Energiespeichersysteme. Perspektivisch können noch weitere Immobilien in das Programm aufgenommen und durch die Goldbeck Facility Services geprüft werden.
„Dieser Auftrag ist eine Bestätigung für das Vertrauen staatlicher Behörden in unsere technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten“, sagt Andreas Harnacke, Geschäftsführer der Goldbeck Facility Services. „Gerade für die öffentliche Hand ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner zu haben, der Fachwissen und Know-how aus einer Hand mitbringt und vollumfänglich verantwortet. Durch unsere Erfahrung im Facility Management sowie im Ausbau erneuerbarer Energien leisten wir nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor einen nachweisbaren Beitrag zur klimaschonenden Transformation des Immobilienbestands.“





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.