Das zeigt eine neue Studie des Öko-Instituts, die neben den Punktzielen – also den gesetzlich festgelegten Emissionsmengen für Zieljahre 2030 und 2040 – auch Budgetziele berechnet. Diese zeigen die über mehrere Jahre kumulierte Treibhausgasmenge bis 2040. So zeigt sich kumuliert bis 2040 eine Abweichung von zusätzlichen 108 bis 172 Mt CO2e gegenüber dem vom Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget.
Kerninstrument 65 Prozent erneuerbare Wärme entfällt
Ein zentraler Grund ist der geplante Wegfall der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Wärme betrieben werden müssen, wie es das GEG vorsieht. Diese Anforderung ist das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich. Ihre Minderungswirkung beträgt 9,6 Mt CO2e im Jahr 2030 und 30,2 Mt CO2e im Jahr 2040, womit sie für über 80 Prozent der gesamten Emissionsminderung des GEG steht.
„Die bisherigen Berechnungen zeigen klar: Die 65-Prozent-Regelung prägt den Emissionspfad des Gebäudesektors maßgeblich. Wenn dieser verbindliche Standard entfällt, fehlt ein zentraler Treiber für den Umstieg auf erneuerbare Wärme – und die Transformation verlangsamt sich deutlich“, sagt Dr. Sibylle Braungardt, Expertin für Klimaschutz im Gebäudesektor am Öko-Institut.
Bio-Treppe und Grüngasquote mit offenem Ambitionsniveau
Die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen die klare Vorgabe des GEG durch zwei neue Instrumente: eine „Bio-Treppe“ für neu eingebaute fossile Heizungen und eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote für Inverkehrbringer von Gas und Öl. Letztere starten gemäß den vorliegenden Eckpunkten im Jahr 2028 mit „bis zu einem Prozent“. Der weitere Anstieg und das Ambitionsniveau sind bislang nicht festgelegt. Für die Analyse wurde ein Stufenmodell angenommen, das für die Bio-Treppe ab 2029 zunächst zehn Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent erneuerbare Anteile vorsieht.
Die Klimawirkung dieser Instrumente entfaltet sich über zwei Mechanismen: Zum einen sinkt der Emissionsfaktor des Gas-Mixes rechnerisch, wenn der Anteil erneuerbarer Gase steigt. Zum anderen erhöhen steigende Grüngas- und Grünheizölanteile die Brennstoffkosten und können dadurch Investitionsentscheidungen beeinflussen. Ob dieser Lenkungseffekt tatsächlich eintritt, hängt für vermietete Gebäude maßgeblich von der Ausgestaltung des Mieterschutzes ab. Sind zusätzliche Brennstoffkosten weitgehend umlagefähig, verlieren steigende Quoten ihre investitionslenkende Wirkung – insbesondere im vermieteten Bestand.
Ausgestaltung von Bio-Treppe und Mieterschutz entscheidet über Wirkung
Selbst mit den heute beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen für den Gebäudesektor werden die nationalen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 verfehlt. Das geht aus dem Projektionsbericht 2025 der Bundesregierung hervor. Ersetzt man die 65-Prozent-Erneuerbare-Wärme-Vorgabe durch die in den Eckpunkten beschriebenen Instrumente, vergrößert sich die Abweichung vom gesetzlich festgelegten Emissionspfad deutlich.
„Wichtig sind jetzt zwei Dinge“, so Braungardt, „zum einen muss die Bio-Treppe ambitioniert ausgestaltet werden, damit sie eine relevante Klimaschutzwirkung entfalten kann. Insbesondere muss die zweite Stufe so früh wie möglich kommen und ambitioniert ausgestaltet sein. Zum anderen müssen Vermietende die Mehrkosten tragen, die mit dem Einsatz für teure Brennstoffe entstehen, damit sie dieses Kostenrisiko in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen und damit Mietende wirksam geschützt sind.“
Studie „Auswirkungen der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Klimaziele“ des Öko-Instituts (https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Auswirkungen-GebaudeModG-Klimaziele.pdf)
Die Studie entstand im Öko-Institut e. V.





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