Fast ein Fünftel der Fläche Baden-Württembergs steht unter Landschaftsschutz: Was das für Solarparks bedeutet

Landschaftsschutz schließt Solarparks nicht grundsätzlich aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich Leitfaden der KEA-BW zeigt, welche rechtlichen Wege – von Ausnahmen und Befreiungen bis hin zur Anpassung einer Schutzgebietsverordnung – infrage kommen.

In Baden-Württemberg stehen 802.000 Hektar Fläche unter Landschaftsschutz. Das sind rund 22 Prozent der Landesfläche. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind hier nicht grundsätzlich verboten. Wer einen Solarpark auf den geschützten Flächen plant, sollte jedoch frühzeitig die Vorgaben des Landschaftsschutzes in diesen Gebieten berücksichtigen.

Welche rechtlichen Wege für Photovoltaik-Vorhaben dort bestehen, zeigt ein neuer Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Die kostenfreie Orientierungshilfe richtet sich an Kommunen, Projektentwicklerinnen und -entwickler und Genehmigungsbehörden sowie an Flächeneigentümerinnen und -eigentümer. Ab sofort steht der 25-seitige Leitfaden „Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten“ auf der Website der KEA-BW zur Verfügung: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen

Schritt für Schritt erklärt der neue Leitfaden die naturschutzrechtlichen Vorgaben, die Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen sowie Wege zur Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei Menold Bezler hat den Leitfaden im Auftrag der KEA-BW erstellt. Die Publikation legt den Schwerpunkt auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.

Landschaftsschutz und Solarenergie zusammendenken

„Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für einen Solarpark. Ob sich eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet realisieren lässt, entscheidet sich am konkreten Standort“, sagt Tamara Fischer, Fachreferentin Erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik bei der KEA-BW. Der erste Blick gilt der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung. Sie legt fest, welche Eingriffe zulässig sind. Für Photovoltaik können beispielsweise Flächen in Betracht kommen, die bereits durch Straßen, Bahnstrecken oder andere Infrastruktur geprägt sind. Auch auf weniger empfindlichen Teilflächen kann eine Photovoltaikanlage infrage kommen, sofern das Vorhaben mit dem Charakter des Gebiets und seinem besonderen Schutzzweck vereinbar ist.

In Einzelfällen sind naturschutzrechtliche Befreiungen möglich. Dabei prüft die zuständige Behörde das konkrete Vorhaben und berücksichtigt sowohl den Schutzzweck des Gebiets als auch das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien. Dieses erhält durch gesetzliche Vorgaben besonderes Gewicht.

Auch eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung kann den Weg für Photovoltaik frei machen. So lassen sich beispielsweise einzelne Teilflächen differenziert betrachten oder Regelungen für Photovoltaik aufnehmen. Gegen eine Zulassung können wiederum erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftscharakters oder sensible Lebensräume sprechen.

Rechtliche Fragen frühzeitig klären

Eine frühzeitige Prüfung hilft, ungeeignete Standorte zu erkennen und für passende Flächen den rechtlichen Weg zu bestimmen. Der Leitfaden ordnet die verschiedenen Möglichkeiten ein und zeigt, welche Fragen die Beteiligten vorab klären sollten. Damit bietet die Publikation der KEA-BW eine Arbeitshilfe für Akteure, die geeignete Flächen identifizieren, Photovoltaik-Projekte entwickeln oder Planungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Dazu zählen insbesondere Städte und Gemeinden, Projektentwicklerinnen und -entwickler, Landratsämter, untere Baurechts- und Naturschutzbehörden, Regierungspräsidien sowie private und kommunale Flächeneigentümerinnen und -eigentümer.

Der Leitfaden „Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten“ steht kostenfrei auf der Internetseite der KEA-BW zur Verfügung.

Zum Leitfaden: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen