Berlin, 22. Oktober 2015: Nach aktuellen Informationen des BVES hat die EU-Kommission den Network Code on Load Frequency Control & Reserves (NC LFCR), der zukünftig die Vorhaltung von Reserveenergie und den Systembetrieb der Stromnetze regelt und im November veröffentlicht werden soll, in entscheidenden Punkten abgeändert. Insbesondere die ursprünglich vorgesehenen 30 Minuten als zeitliches Kriterium der Leistungserbringung speziell für Batteriespeicher wurde zugunsten einer einheitlichen 15 Minuten-Regel ausgetauscht.
Der Bundesverband Energiespeicher beurteilt diese sich abzeichnenden Entwicklungen im NC LFCR als ein enorm wichtiges Signal für die Energiespeicherbranche – ist es doch eine Kernforderung des Verbands, den Regelenergiemarkt technologieneutral und diskriminierungsfrei zu gestalten. „Nur für alle Teilnehmer einheitliche und eindeutig definierte Regelungen der notwendigen technischen Anforderungen für das Regelenergiesystem bewirken einen gleichberechtigten Regelenergiemarkt, ermöglichen fairen Wettbewerb und öffnen den Markt für neue und zukunftsfähige Technologien wie Energiespeicher.“ kommentiert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Seit Monaten war die Präqualifikation für Energiespeicher zur Teilnahme am Regelenergiemarkt eines der drängendsten Themen der Branche. Mit der sich nun abzeichnenden Regelung im NC LFCR folgt die EU-Kommission den Sachargumenten für eine grundsätzlich geltende 15 Minuten-Regel und den rechtlichen Bedenken gegen eine Sonderregelung für Batteriespeicher. Damit entscheidet sich die Kommission zu Recht für einen einheitlichen marktwirtschaftlichen Ansatz, so der BVES.
Gerade Batteriespeicher erfüllen die notwendigen technischen Anforderungen an die Primärregelenergie in bisher nicht bekannter Qualität. Ein Über- oder Unterschwingen der geforderten Frequenz oder eine verzögerte Lieferung sind nicht gegeben. Zudem wird die Primärregelenergie, um die es in der Diskussion geht, zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 15 bis max. 30 Sekunden benötigt. Dann greift bereits die Sekundärregelenergie ein, die innerhalb von 5 Minuten voll zur Verfügung stehen muss. Vor diesem Hintergrund lässt sich das zunächst geplante Erfordernis einer notwendigen Leistungserbringung von 30 Minuten nicht aufrechterhalten.
Der BVES fordert nun eine rasche Anpassung der Präqualifikationspraxis auch in Deutschland, damit die zahlreichen Speicherprojekte dem Regelenergiemarkt schnell zur Verfügung stehen können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite unterwww.bves.de.
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