Ende der Einspeisevergütung: Was Sie jetzt wissen sollten

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Bedeutung der Einspeisevergütung für den Ausbau der Photovoltaik

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland über Jahrzehnte hinweg vorangetrieben. Nun rückt ihr Auslaufen zunehmend in den Fokus: Bundesministerin Reiche hat jüngst Reformpläne vorgestellt, die das Ende der garantierten Vergütung für viele Altanlagen thematisieren. Doch lohnt sich die Investition trotzdem? In diesem Beitrag zeigen wir, wie Betreiber und Investoren die Herausforderungen meistern und klären die Frage: Wie lässt sich die neue Marktsituation in einen echten Vorteil verwandeln?

Rechtlicher und politischer Hintergrund

Die Einspeisevergütung sichert Betreibern feste Vergütungssätze für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien. In 2025 läuft für viele Altanlagen die 20-jährige Vergütungspflicht aus und Betreiber müssen sich nun auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Dennoch lohnt sich gerade bei gewerblichen Anlagen und Großprojekten die Investition weiterhin. Warum gerade Stromspeicher dabei entscheidend sind, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Stromspeicher als Schlüssel für ein zukunftssicheres Energiesystem

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Stromspeicher-Strategie verdeutlicht, welche Rolle Batteriespeicher künftig im Energiesystem spielen. Angesichts der ehrgeizigen Ausbauziele von 115 GW Wind onshore, 30 GW offshore und 215 GW Photovoltaik bis 2030 wächst der Bedarf an flexiblen Lösungen zur effizienten Nutzung und Speicherung von Strom rasant. Für Unternehmen, die in Solarenergie investieren, eröffnet das neue Chancen: Batteriespeicher werden zunehmend gesetzlich und marktseitig als zentrale Flexibilitätskomponente anerkannt.

Unser Experte bei VODASUN® Markus Weimer erklärt: 

Batteriespeicher sind der Schlüssel, um das volle Potenzial von Photovoltaik auszuschöpfen. Sie erhöhen den Eigenverbrauch, schaffen Flexibilität im Betrieb und machen Solarstrom für Unternehmen planbar und wirtschaftlich attraktiv.“

Auswirkungen auf bestehende Anlagen

Wenn die Förderung durch das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) für eine Photovoltaik-Anlage endet, bedeutet das nicht automatisch das Aus. Vielmehr eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, ihre Anlage weiter wirtschaftlich zu betreiben. Nach Ablauf der rund 20-jährigen Vergütungsperiode erhalten Betreiber zwar keine feste Einspeisevergütung mehr, können aber weiterhin Strom ins Netz einspeisen und nach dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ vergütet werden – einem durchschnittlichen, an der Strombörse ermittelten Marktpreis für Solarstrom. Dieser lag in den vergangenen Jahren meist deutlich unter der früheren EEG-Vergütung, wodurch der reine Verkauf des Stroms wirtschaftlich weniger lohnenswert ist.

Besonders wirkungsvoll ist dagegen die intelligente Kombination aus PV-Anlage, Stromspeicher und PPA-Modellen (Power Purchase Agreements). Daraus ergeben sich konkrete Vorteile:

  • Eigenverbrauchsoptimierung durch Stromspeicher: Senkung der Energiekosten, Steigerung der Autarkie und Erhöhung der Versorgungssicherheit.
  • PPA-Modelle: Planbare Einnahmen durch langfristige Stromabnahmeverträge, Reduzierung von Marktrisiken und Absicherung gegen schwankende Strompreise.

Zudem lohnt es sich, Verbrauchsmuster zu analysieren, Dachflächen optimal zu nutzen und Energiemanagementsysteme (EMS) einzusetzen, um die Effizienz weiter zu steigern und Projekte zukunftssicher auszurichten.

Praxisbeispiele:

Ein Gewerbekunde aus Bayern konnte durch ein PPA-Modell seine Stromkosten um 28 % senken und gleichzeitig seine Energieversorgung langfristig sichern. Durch die Kombination aus bestehender PV-Anlage und neuem Batteriespeicher wird nun ein Großteil des erzeugten Stroms direkt vor Ort genutzt.

Ein weiteres Beispiel: Ein Produktionsunternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzte die steuerlichen Gestaltungsspielräume des IAB, um die Erweiterung seiner bestehenden Dachanlage vorzuziehen und so bereits vor der tatsächlichen Anschaffung von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren. Durch den vorzeitigen Abzug von bis zu 70 % der geplanten Investitionskosten konnte das Unternehmen seine Steuerlast im Vorjahr deutlich senken und die frei gewordene Liquidität direkt in die Umsetzung investieren. Mit Unterstützung von VODASUN® wurde die Anlage um einen Gewerbespeicher ergänzt: Der Eigenverbrauch stieg um rund 35 %, die Stromkosten sanken signifikant.

Diese Beispiele zeigen: Der Betrieb bestehender Anlagen bleibt wirtschaftlich attraktiv. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen aktiv in Speicher- und PPA investiert und Energieprojekte strategisch weiterentwickelt.

Auswirkungen auf neue Anlagen ab 2025

Für Unternehmen, die in neue Photovoltaik-Anlagen investieren, bringt 2025 wesentliche Veränderungen bei Fördermechanismen und Marktanbindung. Die klassische Einspeisevergütung wird zunehmend durch marktbasierte Modelle ersetzt, wodurch Anlagen strategischer geplant und betrieben werden müssen. 

Seit 2025 gilt für neue Anlagen eine schrittweise Direktvermarktungspflicht, die von einer Einstiegsschwelle von 90 kW bis 25 kW ab 2027 reicht. Darüber hinaus müssen alle neuen Anlagen steuerbar sein, um flexibel auf Netzanforderungen reagieren zu können: Ein klarer Vorteil für Unternehmen, die ihre PV-Projekte langfristig skalieren und in ein intelligentes Energiemanagement integrieren wollen.

Fazit

Das Ende der EEG-Einspeisevergütung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber gleichzeitig große Chancen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Kosten senken und Einnahmen planbar machen, sondern auch von der wachsenden Bedeutung der dezentralen Energieversorgung profitieren und sich langfristig einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern. VODASUN® begleitet Unternehmen dabei, ihre Photovoltaik-Projekte effizient, flexibel und nachhaltig zu gestalten – für eine wirtschaftlich erfolgreiche und zukunftsfähige Energienutzung.