Das Bundeskabinett hat gestern die Einführung eines Herkunftsnachweis-Registergesetzes für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte beschlossen. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: |
„Zur Vermarktung von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen sowie zum Liefernachweis von Wärme oder Kälte auf Basis von erneuerbaren Energien ist die Etablierung eines über alle Sektoren einheitlichen und auch europäisch harmonisierten Herkunftsnachweissystems erforderlich. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die hierzu im vergangenen Jahr von der EU beschlossenen Vorgaben nun endlich in nationales Recht umsetzt und eine gemeinsame elektronische Datenbank für Herkunftsnachweise für Gase und Wärme/Kälte angelegt. Die im Gesetzentwurf geplante Umsetzung ist an vielen Stellen jedoch unzureichend. Die Regelungen sind mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Außerdem wird in der bisher angelegten Ausgestaltung Potential für den Aufbau eines liquiden grenzüberschreitenden Handels mit erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen verschenkt. So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Registers keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise für den bloßen Nachweis der Erneuerbaren Eigenschaft hinausgeht. Es wird damit die Chance vertan, die Herkunftsnachweise auch für den Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder einer mengenbezogenen Förderung und damit für den Aufbau eines liquiden Marktes zu nutzen. Zudem werden „Gasförmige Energieträger“ zwar als Oberbegriff verwendet, unter dem Wasserstoff und andere Gase subsummiert werden. Allerdings werden für Gas und Wasserstoff unverständlicherweise getrennte Herkunftsnachweise angelegt. Dies erschwert einen vom BDEW als sinnvoll erachteten gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem. In Bezug auf die urbane Wärmewende sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben, nicht benachteiligt werden. Diese Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der erneuerbare Umweltwärmeanteil immer als solcher in den Herkunftsnachweisen eingestuft wird. Im parlamentarischen Verfahren sollte das Gesetz unbedingt nachgebessert werden und es sollte dafür genutzt werden, die Bedeutung des Registers zu erhöhen.“ |





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