Auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie hat das Bundeskabinett heute die „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“ beschlossen. Die Verordnung enthält eine Übergangsregelung für stromintensive Unternehmen, die bisher individuelle Netzentgelte erhalten. Angesichts der Besonderheiten des Jahres 2020 sollen die Voraussetzungen für abgesenkte Netzentgelte auch auf Basis der Verbrauchsdaten des Kalenderjahres 2019 geprüft werden können.
Viele Unternehmen haben durch die Covid-19-Pandemie einen Produktions- und Umsatzrückgang erlebt. Durch den vorübergehend veränderten Stromverbrauch können solche Unternehmen für das Jahr 2020 die formalen Voraussetzungen für den Erhalt individueller Netzentgelte verfehlen. Damit diese Unternehmen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden, schafft die heute im Kabinett verabschiedete Verordnung eine Übergangsregelung. Die Verordnung ist damit zugleich ein wichtiges Signal, um eine finanzielle Schieflage bei den betroffenen Unternehmen zu verhindern.
Die Verordnung enthält darüber hinaus eine Regelung, die bei technisch bedingten Stromtransiten den nicht sachgerechten Anfall von Netzentgelten vermeidet. Schließlich baut die Verordnung Schriftformerfordernisse beim Abschluss von Netzanschlussverträgen ab und erleichtert so eine digitale Vertragsabwicklung.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.





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