Berlin, 17.3.2026: Das nationale Klimaziel für 2030 ist verbindlich – und das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss dementsprechend Maßnahmen enthalten, mit denen die Emissionen bis 2030 insgesamt um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zur erfolgreichen Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klar. Die Umsetzung des Urteils muss auf Grundlage der aktuellsten Daten erfolgen.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und alle notwendigen Maßnahmen bereits im Klimaschutzprogramm 2026 zu beschließen, das die Bundesregierung bis zum 25. März vorlegen muss. Dass deutliche Nachbesserungen notwendig sind, belegt auch der neueste Projektionsbericht der Bundesregierung. Demnach ist die Verfehlung des Klimaziels 2030 auf circa 30 Millionen Tonnen CO2 angewachsen. Für den Fall, dass die Bundesregierung das Urteil nur unzureichend umsetzt und eine Klimaschutzlücke im Jahr 2030 verbleibt, kündigt die DUH an, das Urteil noch im Jahr 2026 vollstrecken zu lassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Klimaziel 2030 ist verbindliches Recht und kein nice-to-have. Die Bundesregierung muss jetzt ihren Klimarechtsbruch beenden und ein Klimaschutzprogramm mit effektiven Maßnahmen wie einem Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts beschließen. Die absurde geplante Förderung spritdurstiger Fahrzeuge mit bis zu 599 PS V8-Benzinmotor und kleinem elektrischen Hilfsmotor aus Klimamitteln darf nicht umgesetzt werden. Durch jahrelange Geschenke an die Autoindustrie sind die Emissionen insbesondere im Verkehrssektor deutlich zu hoch und führen dazu, dass wir uns im letzten Jahr noch weiter von einer Erreichung des Klimaziels entfernt haben. Wir sind jederzeit dazu in der Lage, das Urteil gegen die Bundesregierung vollstrecken zu lassen, sollte die Klimaschutzlücke nicht vollständig geschlossen werden.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung muss nach jahrelangem Wegducken im Gebäudebereich endlich das Ruder rumreißen – aber sie tut genau das Gegenteil. Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Klimaziellücke massiv vergrößern. Wichtige Weichen, etwa beim Netzausbau und bei Sanierungen, müssen jetzt gestellt werden. Stattdessen verlagert die Bundesregierung die Belastung auf die Zeit nach 2030, wenn wichtige Kipppunkte bereits unwiderruflich überschritten sind. Wir werden umfassend prüfen, inwieweit das neue Klimaschutzprogramm die Klimaziellücke schließt und wenn nötig gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vors Verfassungsgericht ziehen.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: „Das Gericht hat klar festgestellt, dass die Bundesregierung eine Ergebnisverpflichtung trifft: Das Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen enthalten, deren prognostizierte Wirkung ausreicht, um das gesetzliche Ziel für 2030 zu erreichen. Dabei hat die Bundesregierung zwar Spielraum bei der Auswahl der Maßnahmen, nicht aber beim Ergebnis. Wenn ein Programm diese Anforderungen nicht erfüllt, kann seine Ergänzung gerichtlich verlangt werden.“
Link:
Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: https://l.duh.de/p260317





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