Bundesratsbeschluss zur EEG-Novelle plädiert für eigene Speicherdefinition und Aufhebung der Letztverbraucherabgaben – BVES: Bundespolitik muss nun handeln. Berlin, 21. Juni 2016 – In einem Beschluss vom 17.06. zur EEG Novelle 2016 spricht sich der Bundesrat für eine eigene Speicherdefinition und damit den Wegfall von Letztverbraucherabgaben für Speicher aus. Damit bestätigt der Bundesrat seinen Beschluss vom 18.12.2015, damals zum Strommarktgesetz. Die Bundesländer heben einhellig die wichtige Bedeutung von Energiespeichern als Flexibilitätsoption für die Energiewende hervor und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf.
Zudem soll künftig nicht mehr nur für Stromspeicher, die Strom ausschließlich aus dem Netz beziehen und vollständig ins Netz zurückspeisen, die EEG-Umlage entfallen. Auch Speicher, die bspw. zur Eigenversorgung oder in gemischten Geschäftsmodellen zum Einsatz kommen, müssen diese Umlage dann richtigerweise nicht mehr zahlen – sind doch Speicher eben gerade keine Letztverbraucher, sondern bewahren den Strom lediglich für eine gewisse Zeit lang auf und geben ihn dann wieder ab.
Damit wird die aus der Einordnung als Letztverbraucher folgende Doppelbelastung bei der EEG-Umlage für Speicherkonzepte, die aktuell der Wirtschaftlichkeit zahlreicher Projekte entgegensteht, als grundlegendes Problem erkannt.
„Wir freuen uns sehr, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme erneut unsere Forderungen aufgenommen hat“, so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Mit dieser eindeutigen Position pro Speicher kann eine gute politische Basis für die Weiterentwicklung der Branche geschaffen werden. Nun ist es Aufgabe der Bundesregierung, diese erneute Positionierung der Länder endlich aufzunehmen“, so Windelen weiter.
Die Energiewende braucht die vielfältigen netzdienlichen Fähigkeiten von Speichern dringend, und zwar schon heute – mit der Aufhebung des Letztverbraucherstatus können die bereit stehenden Speichertechnologien sowohl ihre Systemkompetenz als auch ihren volkswirtschaftlichen Nutzen – beispielsweise die Reduzierung der Redispatch-Kosten – endlich ausspielen, so die Position des BVES.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite unter www.bves.de.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) vertritt die Interessen von Unternehmen der Energiespeicherbranche aus den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Pressekontakt:
Miriam Hegner
Referentin Technologien und Standards
Tel.: 030 54 610 633, Mobil: 0172-9467391m.hegner@bves.de,www.bves.de





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