Präsident Müller: „Ein wichtiger Schritt für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes“
Die Fernleitungsbetreiber haben heute ihren Antragsentwurf zum Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt. Zur Beschleunigung des Prozesses konsultiert die Bundesnetzagentur diesen Antragsentwurf und bereitet den Genehmigungsprozess bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vor.
„Wir beschleunigen unsere späteren Prüfungen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes. Dazu gehen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt.“
Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.
Das Kernnetz soll Infrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Mrd. Euro vor.
Um das formelle Verfahren zu beschleunigen, gibt die Bundesnetzagentur der Öffentlichkeit bereits jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage haben die Fernleitungsnetzbetreiber den Antrag formell zur Genehmigung einzureichen. Die Bundesnetzagentur wird dann im Rahmen des Genehmigungsprozesses eine erneute Öffentlichkeitbeteiligung mit kurzer Frist durchführen.
Konsultation des Antragsentwurfs des Wasserstoff-Kernnetzes
Stellungnahmen zum Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz können bis zum 8. Januar 2024 abgegeben werden. Der Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz und Informationen zur Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz veröffentlicht.





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