Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen und einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor festgelegt. Die Entscheidung bezieht sich auf einen circa 60 km langen Leitungsabschnitt von Riedstadt in Hessen nach Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden.
„Mit dieser zügigen Entscheidung sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um die für das Gelingen der Energiewende unverzichtbaren Nord-Süd-Verbindung zu realisieren“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Stromleitung „Ultranet“ verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Sie ist vor allem deswegen erforderlich, um an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands zu transportieren. Erstmals wird Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen. Für den Abschluss des Gesamtvorhabens „Ultranet“ müssen noch vier weitere Abschnitte von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Trassenkorridor orientiert sich an bestehenden Leitungen
Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen. Bei der nun folgenden Planfeststellung wird deren genauer Verlauf festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hatte im Laufe des Verfahrens zwei öffentliche Antragskonferenzen in Mainz und Bingen sowie einen Erörterungstermin in Worms durchgeführt. Dazu gingen Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern zu den erforder-lichen Untersuchungen ein, die anschließend eingehend geprüft wurden. Auch hat die Bundesnetzagentur in Frage kommende Alternativen betrachtet. Allerdings konnte sich keine gegenüber dem vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion beantragten Trassenkorridor durchsetzen.
Weitere Beteiligung bei der Planfeststellung möglich
Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. Auch das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion von der Bundesnetzagentur geführt.
Die Bundesfachplanungsentscheidung Informationen zum Projekt und Kartenmaterial finden Sie unter:
https://www.netzausbau.de/vorhaben2-a
Hintergrund
„Ultranet“ ist Teil des sogenannten Korridors A – einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg. Bei dem Freileitungsvorhaben „Ultranet“ handelt es sich um den südlichen Teil des Korridors.
Fiete Wulff
__________________________
Bundesnetzagentur
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-9921
E-Mail: Pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
www.twitter.com/bnetza





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.