Berlin, den 14. März 2017 – Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt jüngste Initiativen der Bundesländer, die Standortwahl für ebenerdig errichtete Solarparks zu erleichtern. Die Bundesländer schaffen damit die Voraussetzung, dass sich Photovoltaikprojekte auch auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können. In den letzten Tagen hatten die Landesregierungen in Bayern und Baden-Württemberg entsprechende Verordnungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.
Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Eine größere Auswahl an möglichen Standorten für Solarkraftwerke ist wichtig, um Solarstrom möglichst verbrauchsnah und preiswert erzeugen zu können. Bundesländer mit einer liberalen EE-Standortpolitik werden Zukunftsinvestitionen in ihre Regionen ziehen und von diesen in vielerlei Hinsicht profitieren. Erneuerbare Energien führen zu einer Aufwertung des ländlichen Raums durch zukunftsfähige Jobs für Installation und Wartung sowie sichere Pacht- und Steuereinnahmen.“
An die Bundespolitik appelliert Körnig, spätestens nach der Bundestagswahl die Ausbauziele für Solarenergie deutlich zu erhöhen und an den Zielen der Pariser Klimaschutzkonferenz auszurichten.
Die Zustimmung zur Erzeugung von Solarstrom aus ebenerdig errichteten Solaranlagen in der Bevölkerung ist sehr groß. So finden gemäß einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien vom Herbst letzten Jahres 90 Prozent der Befragten die Nachbarschaft zu einem Solarpark gut bzw. sehr gut. Bei einem Atom- oder Kohlekraftwerk sind es nur 17 bzw. 30 Prozent.
Bei der letzten Solar-Auktionsrunde gewannen Photovoltaikgebote zu Preisen von 6–6,75 Cent je Kilowattstunde. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solarparks endet am 1. Juni 2017. Ausgeschrieben wird dann die Förderung von 200 Megawatt Photovoltaikleistung. Private Verbraucher und Unternehmer, die Solarstromanlagen mit einer Leistung von unter 750 Kilowattpeak auf Gebäuden oder ebenerdig errichten wollen, müssen für die Erlangung einer Förderberechtigung weiterhin an keiner Ausschreibung teilnehmen.
Hintergrund:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 räumt Bundesländern die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Ohne diese Erweiterung wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig.
Der BSW hat jüngst seinen Leitfaden für die Planung von Solarparks aktualisiert. Es handelt sich dabei um eine strukturierte Anwendungshilfe für das Verfahren, die Ermittlung der Förderhöhe und die Flächenkulisse, flankiert mit vielen Praxistipps. Hinweise zur Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie REMIT sind in dem Leitfaden ebenfalls enthalten. Solarunternehmen finden in dem Leitfaden der Autoren des renommierten Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. eine fundierte Vorbereitungsgrundlage für die Teilnahme an Ausschreibungsrunden und zur Abgabe eines gültigen Gebots. Die Publikation kann direkt im BSW-Solar Shop bestellt werden. Link: http://bsw.li/2mA1JwD
Link zur Grafik der Agentur für Erneuerbare Energien zur Akzeptanz von Solarparks: http://bsw.li/2mnuaMV
PRESSEKONTAKT, REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:
David Wedepohl
Pressesprecher
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Lietzenburger Straße 53
10719 Berlin[email protected]Tel.: 030 / 29 777 88 30www.solarwirtschaft.de
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