Berlin, den 17. Dezember 2015 – Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. befürchtet, dass vielen Solarunternehmern und Handwerksbetrieben noch nicht bewusst ist, welche weitreichenden Konsequenzen mit den Recycling- und Registrierungsauflagen des neuen Elektrogesetzes verbunden sind. So müssen Solarbetriebe, die ihrer Pflicht zur Registrierung gemäß Elektrogesetz nicht rechtzeitig nachkommen, ab 1. Februar 2016 mit hohen Strafen rechnen.
„Das Fehlen einer wirksam erteilten Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Daneben drohten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit entsprechenden Konsequenzen. „Nicht registrierte Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen der Geschäftsbetrieb per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagt werden kann“, so Körnig weiter. Hohe Schadensersatzforderungen seien ebenfalls denkbar.
Der Registrierungspflicht unterliegen alle Betriebe, die als Hersteller gelten. „Das betrifft nicht nur Modulhersteller und Importeure, sondern beispielsweise auch Installationsbetriebe, die ihre Produkte direkt aus dem Ausland beziehen“, betont Körnig. „Jeder Solarbetrieb sollte schnellstmöglich prüfen, ob er von der Regelung betroffen ist, und entsprechend aktiv werden.“ Da die Registrierung bei der Stiftung Altgeräte Register (EAR) einige Wochen in Anspruch nehme, sei rasches Handeln unbedingt erforderlich.
Wen das neue Elektrogesetz betrifft, wie es in der Praxis umzusetzen ist, worauf sich Einzel- und Onlinehändler einstellen müssen und wie das PV-Recycling europaweit geregelt wird, thematisiert der BSW-Solar in einem vierteiligen Webinar. Die jeweils einstündigen Module, bei denen auch auf Teilnehmer-Rückfragen eingegangen wird, finden am 19. und 21. Januar 2016 statt. Weitere Informationen über die Onlineseminare, Details zur Teilnahme sowie Tickets zu je 15 Euro sind unter www.solarwirtschaft.de/seminare.html erhältlich.
Hintergrund
Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten (ElektroG 2) setzt Änderungen der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) der Europäischen Union in deutsches Recht um. Es ist bereits am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
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Christian Hallerberg
Stv. Pressesprecher
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