Berlin, den 1. Februar 2016 – Die Übergangsfrist des neuen Elektrogesetzes ist gestern zu Ende gegangen. Damit fallen erstmals auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Hersteller und Händler müssen nun gewisse Pflichten erfüllen, um weiterhin Photovoltaik-Module anbieten zu dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen neben hohen Bußgeldern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zum heutigen Beginn der Registrierungspflicht sind 25 Hersteller und Inverkehrbringer auf der Internet-Seite der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) gelistet. Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz beantwortet ein kostenloses Merkblatt des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
„Photovoltaik-Module sind sehr langlebig, in der Regel erzeugen sie deutlich länger als zwanzig Jahre lang umwelt- und klimafreundlich Strom“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. „Mit dem Elektrogesetz wird bereits beim Verkauf eines neuen Moduls sichergestellt, dass es am Ende seines Lebens in den Wertstoffkreislauf zurückfindet und die teils wertvollen Materialien fachgerecht wieder- und weiterverwertet werden."
Zunächst betrifft das Gesetz diejenigen, die Photovoltaik-Module erstmals in Verkehr bringen – also vor allem Hersteller und Anbieter. Sie müssen unter anderem alle Marken und Gerätearten bei der Stiftung EAR registrieren, jährlich eine finanzielle Garantiesicherheit nachweisen sowie alte Module zurücknehmen und verwerten. Woran man die ordnungsgemäße Registrierung eines Unternehmens erkennt, wie sich das Gesetz auf vorhandene Lagerbestände auswirkt und was Installations- und Handwerksbetriebe beachten müssen, erklärt der BSW-Solar in einem aktuellen Merkblatt. Es steht unter folgendem Link kostenlos zur Verfügung: http://bsw.li/1S6Y9F1
Hintergrund
Das Elektrogesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt die europäische WEEE-Richtlinie zum Inverkehrbringen,
zur Rücknahme und zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten um. Die aktuelle Fassung vom 20. Oktober 2015 enthält eine Übergangsfrist, die am 31. Januar 2016 endete.
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PRESSEKONTAKT / REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:
David Wedepohl, Pressesprecher
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Französische Straße 23
10117 Berlinwedepohl@bsw-solar.deTel.: 030 / 29 777 88 30www.solarwirtschaft.de





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