Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute gemeinsam mit Vertretern des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. (FÖS) drei Gutachten für eine sozialverträgliche Ausgestaltung einer Kohlenstoffdioxid-Bepreisung vorgestellt. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:
„Auch die heute veröffentlichten Gutachten sind wegweisend. Sie belegen, dass ein CO2-Preissignal notwendig ist. Sie beleuchten den dafür unabdingbaren Dreiklang: Wirksamkeit, Sozialverträglichkeit und ein Zeithorizont, der den Adressaten eine rechtzeitige Reaktion ermöglich. Sie zeigen weiter, dass wertvolle Zeit verstrichen ist. Was sie allerdings nicht zeigen, ist ein einfacher Weg.
Die Gutachten machen deutlich: Weder reicht ein Mechanismus zur CO2-Bepreisung allein aus, um die klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen, noch gibt es ein Universalinstrument, um unerwünschte sozialen Konsequenzen abzufedern. Aber dass es eine CO2-Bepreisung geben muss, die verständlich, klar und planbar ist, zeigt sich wieder in aller Deutlichkeit.
Zusätzlich zu beachten sind die Wechselwirkungen mit dem bestehenden bzw. geplanten weitgehend unsynchronisierten Instrumentenmix aus Europäischem Emissionshandel, Erneuerbare-Energien-Gesetz und den geplanten Sektorenzielen im Klimaschutzgesetzentwurf. Die daraus folgende wichtigste Vorgabe für alle Maßnahmen ist Komplexitätsreduktion. Unabdingbar ist ein ganzheitliches Konzept, das die verschiedenen Instrumente wie Emissionshandel, Abgaben- und Umlagensystematik harmonisiert und erkennbare Wiedersprüche im Vorfeld beseitigt.
Zudem belegen die Gutachten den massiven Zeitverlust der vergangenen Jahre bei den notwendigen flankierenden Maßnahmen: Die erforderliche Emissionsreduktion gelingt nur mit einer Sektorenkopplung, die die Stromwende in die Mobilitäts- und Wärmewende überführt. Dazu hätten längst no-regret-Vorarbeiten begonnen werden müssen, um Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der fossilen Energieträger wie z.B. Steuererleichterungen für Heizöl abzubauen. Denn sonst werden die geplanten Instrumente diese überkompensieren müssen. Oder sie bleiben wirkungslos.“
Das bne-Statement im Internet lesen: https://www.bne-online.de/de/presse/pressemitteilungen/artikel/bne-statement-bmu-gutachten-co2-preis-juli2019/





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