BDEW: Jetzt sind auch die Bundesländer am Zug

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Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verabschiedet. Das Gesetz sieht auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Bundestag und Bundesländer müssen hier jedoch noch zustimmen.

Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der BDEW begrüßt den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Dort darf das Gesetz nicht zerrieben werden. Es ist wichtig, dass die steuerliche Absetzbarkeit – wie im Entwurf vorgeschlagen – technologieoffen, unbürokratisch und finanziell attraktiv ausgestaltet wird. Zudem sollte die Regelung zeitnah, also zum 1. Januar 2020 eingeführt wird. Die Laufzeit sollte mindestens zehn Jahre betragen, damit das Instrument auch effektiv genutzt werden kann.

Insbesondere die Bundesländer müssen ihren jahrelangen Widerstand gegen die Finanzierung über Steuererleichterungen aufgeben. Energetische Gebäudesanierungen über steuerliche Absetzbarkeit zu finanzieren, sind der sinnvollste Weg, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben. Hinzu kommt: Den Kosten für dieses Instrument stehen positive wirtschaftliche Effekte gegenüber: Jeder Euro Förderung löst Schätzungen zufolge acht Euro private Investitionen aus – und das bedeutet nichts anderes als Aufträge für Handwerker und Baufirmen vor Ort.

Für das Erreichen der Klimaziele ist eine Modernisierungsoffensive im Wärmmarkt dringend notwendig. Die energetische Gebäudesanierung ist das effektivste Mittel zur CO2-Einsparung im Gebäudesektor. Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent viel zu gering. Steigt sie nicht schnell und deutlich an, kann das Sektorziel im Gebäudebereich nicht erreicht werden. Bis 2030 soll die CO2-Minderung hier 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 betragen.

Der BDEW hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden (BDI, ZDH, DGB, dena) bereits über einen längeren Zeitraum für eine möglichst einfach umzusetzende und niedrigschwellige steuerliche Förderung eingesetzt. Zentraler Punkt für die Energiewirtschaft ist die Technologieoffenheit der Fördermaßnahmen, um jede CO2-Minderung im Gebäudebereich nutzbar machen zu können.“