Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab dem 1. Januar 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.
Tilgungszuschuss sinkt: Die KfW Bankengruppe verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen. Der Zuschuss sinkt von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.
Bauherren künftig besser abgesichert: Durch die Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind Bauherren künftig besser abgesichert. Denn ab 2018 erhalten sie eine Baubeschreibung, die detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard beinhaltet. Bauherren profitieren von dieser Neuregelung, da durch die Baubeschreibung nachgewiesen werden kann, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Zudem ermöglicht sie noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Auch können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen.
Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Energieberatungsstützpunkte im Oberland
Peiting
In Peiting findet die Beratung jeden ersten Donnerstag im Monat von 13.30 bis 18 Uhr im Bauamt, Hauptplatz 4 statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. 08861 – 599 44.
Weilheim
In Weilheim findet die Beratung jeden 3. Mittwoch im Monat von 12.15 – 16.00 Uhr im Landratsamt, Stainhartstraße 9 statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0800 / 809 802 400
Penzberg
In Penzberg findet die Beratung jeden letzten Freitag im Monat von 15 bis 18 Uhr im Infopoint der Stadt Penzberg, Karlstraße 15 statt. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung können auch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) erfolgen.
Geretsried
Eine Terminvereinbarung ist möglich beim Geretsrieder Energiestützpunkt der Verbraucherzentrale Bayern unter Tel. 08171 – 62 98 15. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung können auch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) erfolgen.
Bad Tölz
In Bad Tölz findet die Beratung jeden 1. Dienstag im Monat von 13.00 – 16.45 Uhr im Landratsamt, Prof.-Max-Lange-Platz 1 statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0800 / 809 802 400
Miesbach
In Miesbach findet die Beratung jeden 4. Mittwoch im Monat von 08.45 – 13.15 Uhr im Landratsamt Miesbach, Hauptgebäude (Haus B, Raum B 006) statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0800 / 809 802 400
Murnau
In Murnau findet die Beratung jeden 4. Mittwoch im Monat zwischen 14.30 und 19.00 Uhr im Kultur- und Tagungszentrum (Probenraum) statt.
Telefonische Terminvergabe:
08841 / 476 174
Mo – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Garmisch-Partenkirchen
Beratungszeiten:Jeden 1. Dienstag im Monat 16 – 19 Uhr und jeden 3. Donnerstag im Monat 9 – 12 Uhr
Telefonische Terminvergabe:08821 / 751 – 401





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