In Deutschland sind Balkonkraftwerke mehr als nur ein Trend – sie sind eine Revolution in der privaten Energieerzeugung. Aktuell sind über 250.000 dieser Anlagen in Betrieb, aber bemerkenswerterweise wurden nur etwa die Hälfte davon bei der Bundesnetzagentur registriert. Dies weist auf eine bedeutende Diskrepanz zwischen der praktischen Nutzung und der formalen Anmeldung hin.
Im Jahr 2023 wurde von der Bundesregierung eine entscheidende Photovoltaik-Strategie verkündet, die den Anschluss von Balkon-PV-Anlagen erheblich vereinfacht. Die neue Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, diese Anlagen selbstständig und ohne die Notwendigkeit von Fachpersonal zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Mit Beginn des Jahres 2024 stehen Besitzer von Balkon-Solaranlagen vor einigen wichtigen Änderungen. Hier geben wir einen detaillierten Überblick über die Neuerungen und ihre Auswirkungen:
1.800-Watt-Einspeisegrenze: Die bisherige Grenze von 600 Watt für die Einspeisung in das Stromnetz wird auf 800 Watt angehoben. Dies ermöglicht es Ihrem Balkonkraftwerk bzw. Ihrem Wechselrichter, mehr Strom einzuspeisen, was eine deutliche Verbesserung darstellt.
2.Vereinfachung bei der Anmeldung: Ab 2024 ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) erforderlich, ohne die bisherige Notwendigkeit einer Anmeldung beim Netzbetreiber.
3.Keine Einstufung als Bauprodukt: Balkonkraftwerke werden nicht mehr als Bauprodukte angesehen. Das bedeutet, dass sie auch über 4 Meter Höhe montiert werden dürfen und es keine Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter mehr gibt.
4.Maximale Modulleistung von 2000 Wp: Die Gesamtleistung der Solarmodule eines Balkonkraftwerks darf 2000 Watt Peak (Wp) nicht überschreiten. Diese geplante Beschränkung ist derzeit jedoch noch nicht in Kraft.
5.Mehrwertsteuerbefreiung: Balkonkraftwerke genießen auch im Jahr 2024 eine Mehrwertsteuerbefreiung, was eine signifikante Kosteneinsparung bedeutet.
6.Erlaubnis für Schuko-Stecker: Die Verwendung von Schuko-Steckern ist bis zu einer Leistung von 800 Watt gestattet.
7.Vorübergehende Duldung rückwärts laufender Zähler: Bis zum Austausch durch moderne Messgeräte ist es temporär erlaubt, dass sich Stromzähler rückwärts drehen.
8.Regionale Förderprogramme: 2024 gibt es unterschiedliche Förderprogramme für Balkonkraftwerke in verschiedenen deutschen Regionen.
9.Kein Verbot durch Vermieter: Ein Vermieter darf die Installation eines Balkonkraftwerks nicht generell untersagen, sofern dieses den baurechtlichen Anforderungen entspricht und die Immobilie nicht beeinträchtigt.
Aktueller Hinweis:
Leider wurde der Großteil des Solarpakets I bis Dezember vom Bundestag nicht verabschiedet, was bedeutet, dass die 800-Watt-Grenze zum 01.01.2024 noch nicht wirksam sein wird. Nach aktuellen Informationen soll der Rest des Solarpakets I am 22. März 2024 zur Abstimmung stehen. Bleiben Sie dran, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Haben Sie eine 800W Balkonkraftanlage von Maysun Solar erworben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mit dem im Set enthaltenen Hoymiles DTU-Lite-S und der mobilen Anwendung S-Miles Cloud können Sie die Ausgangsleistung Ihrer Anlage von 800W auf 600W reduzieren, um den aktuellen offiziellen Beschränkungen zu entsprechen. Sobald die Entscheidung, die Einspeisegrenze auf 800 Watt zu erhöhen, durchgesetzt wird, können Sie die Leistung Ihrer Anlage wieder auf 800W erhöhen. Für detaillierte Anweisungen zur Anpassung der Leistung Ihres Balkonkraftwerks, können Sie den Leitfaden zur Leistungsanpassung von Balkonkraftwerken konsultieren.
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