Balance statt Belastung: Das Zieldreieck als Maßstab für die Speicherregulierung

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Kirchheim bei München, 4.3.2026 – Der laufende AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur stellt die Weichen für die Zukunft der Stromversorgung in Deutschland. Er entscheidet, ob der dringend benötigte Speicherhochlauf gelingt, oder ob Investitionen ausgebremst werden. ECO STOR bringt sich aktiv in den Konsultationsprozess ein und setzt einen klaren Maßstab: das Zieldreieck des Speicherbetriebs mit der ausgewogenen Balance aus Stabilität, Netzdienlichkeit und Investitionsfähigkeit. Mit diesem Konzept und der klaren Forderung nach Wahrung des Vertrauensschutzes ergänzt das Unternehmen die Positionen der Branchenverbände BVES und bne um eine praxisnahe Perspektive aus dem operativen Speicherbetrieb.

Das Zieldreieck als regulatorischer Kompass
Wollen wir weiterhin ein zuverlässiges, bezahlbares und erneuerbares Stromsystem, müssen wir die Speicherlücke – also die Lücke zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch – schließen. Dafür braucht es kluge regulatorische Konzepte, in denen die zentrale Rolle und Anforderungen von Batteriespeichern entsprechend berücksichtigt sind.

„Batteriespeicher bewegen sich in einem Spannungsfeld der drei gleichrangigen Ziele Systembetreibbarkeit, Netznutzen und finanzielle Tragfähigkeit“, erklärt Georg Gallmetzer, Geschäftsführung ECO STOR. „Nur in der Balance dieses Zieldreiecks entsteht das Wohlfahrtsoptimum. Wir sind überzeugt, dass dieses entsprechend im Zusammenspiel von dynamischen Netzentgelten, dynamischen flexiblen Netzanschlussverträgen (FCAs) und weitgehendem Verzicht auf die Erhebung statischer Netzentgelte für Speicher liegt“, erklärt Georg Gallmetzer.

Das Zieldreieck stellt einen Kompass für regulative Maßnahmen dar: Speicher müssen so betrieben werden können, dass das Netz trotz ihrer hohen Dynamik jederzeit stabil bleibt. Gleichzeitig wird es möglich, den konkreten Netznutzen der Speicher zu optimieren. Wenn gewisse Leitplanken im Speicherbetrieb planbar und zuverlässig netzdienlich gestaltet werden, lassen sich so Netzausbau vermeiden, Engpässe reduzieren und erneuerbare Energien effizient integrieren. Damit können Speicher die Netzkosten für die Allgemeinheit substanziell reduzieren.

Die Regelungen zur gesicherten Systembetreibbarkeit und zum optimierten Netznutzen belasten jedoch unmittelbar dessen finanzielle Tragfähigkeit. Speicher werden ausschließlich dann gebaut, wenn Investitionen noch wirtschaftlich tragfähig sind. Nur wenn alle drei Dimensionen gleichzeitig gewahrt bleiben, entsteht gesamtwirtschaftlicher Nutzen. Wird eine Seite überdehnt, kippt das Modell. Jede regulatorische Maßnahme im AgNes-Prozess muss sich daher an diesem Maßstab messen lassen.

Die richtige Abwägung führt zu einem konsistenten Instrumentenmix
Aus der Logik des Zieldreiecks ergibt sich keine Einzelmaßnahme, sondern ein abgestimmter regulatorischer Werkzeugkasten. Dieser beinhaltet dynamische FCAs zur Absicherung von Systembetreibbarkeit und Netzdienlichkeit, dynamische Netzentgelte zum Definieren von verursachungsgerechten und zeitvariablen Netzengpass-Preissignalen, sowie den Verzicht auf zusätzliche statische Speichernetzentgelte, die Investitionsfähigkeit gefährden würden. Das Zieldreieck ist damit kein theoretisches Modell, sondern beschreibt die Realität der entsprechenden Wechselwirkung.

„Die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Speicherprojekten ist ein knappes Gut“, ergänzt Georg Gallmetzer. „Wer versucht, Systembetreibbarkeit, Netznutzen und Einnahmenmaximierung gleichzeitig zu steigern, riskiert am Ende, alle drei Ziele zu verfehlen. Wer sie hingegen ausgewogen austariert, ermöglicht Investitionen, Netzdienlichkeit und Systemstabilität zugleich.“

Investitionsrealität ernst nehmen

Speicherprojekte werden über Zeiträume von 15 bis 20 Jahren kalkuliert. Um Finanzierbarkeit zu ermöglichen, haben sich marktwirtschaftliche Absicherungsinstrumente wie sogenannte Tolling-Modelle etabliert. Diese schaffen Planbarkeit, reduzieren jedoch die Renditen erheblich. Der dabei verbleibende wirtschaftliche Spielraum ist begrenzt. Zusätzliche statische Netzentgelte würden diesen Spielraum weiter einengen und hätten direkte Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen. Ohne Investitionen gibt es weder Netzdienlichkeit noch Systemstabilität.

Vertrauensschutz ist Teil der Investitionslogik
Die Speicherbranche hat in den vergangenen Jahren auf klare gesetzliche Signale vertraut. Sowohl mit §118 Absatz 6 EnWG, mit §11c EnWG als auch mit der ausdrücklichen Betonung des überragenden öffentlichen Interesses an Speichern wurden Investitionsanreize gesetzt. Auf dieser Grundlage wurden Projekte entwickelt, Baukostenzuschüsse gezahlt und Finanzierungen strukturiert. Ein rückwirkendes Eingreifen würde nicht nur rechtliche Unsicherheit schaffen, sondern die finanzielle Tragfähigkeit strukturell beschädigen. Damit würde eine zentrale Säule des Zieldreiecks mit unmittelbaren Folgen für Netzdienlichkeit und Systemstabilität geschwächt.

Dazu kommt: Der Nutzen eines solchen Eingriffs für den Netzentgeltzahler wäre überschaubar. Der potenzielle Schaden für Investitionsklima, Rechtsfrieden und Standortattraktivität hingegen wäre erheblich. Den Vertrauensschutz in Frage zu stellen lohnt sich schlichtweg nicht.

Einordnung im Branchenkontext mit BVES und bne
ECO STOR begrüßt und unterstützt die gemeinsame Stellungnahme der Verbände BVES und bne zum AgNes-Prozess vom 27.2.2026 ausdrücklich. Die dort formulierten Vorschläge zeigen einen tragfähigen regulatorischen Rahmen für den weiteren Speicherhochlauf auf.

Die von ECO STOR bei der BNetzA eingereichte Position versteht sich als ergänzende betriebliche Perspektive: Sie konkretisiert, wie regulatorische Maßnahmen im operativen Alltag von Speicherprojekten wirken und warum das Zieldreieck der entscheidende Maßstab für eine ausgewogene Regulierung sein sollte.

Das Positionspapier von ECO STOR ist hier abrufbar: https://www.eco-stor.de/Publikationen/ECO_STOR_Positionspapier_zum_AgNes-Prozess_der_BNetzA.pdf

Das Positionspapier von BVES und bne ist hier abrufbar: https://www.bne-online.de/gemeinsame-stellungnahme-von-bne-und-bves-zukunftsfaehige-speichernetzentgelte-statt-ausbaustopp/