MÜNCHEN. Bayerns dezentrale Energiewende kommt voran: Die von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erzielte Erhöhung des Gesamtkontingents von 70 auf 200 PV-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wird von den Investoren sehr gut angenommen. Wie die Bundesnetzagentur jetzt meldete, erhielten Investoren in Bayern in der deutlich überzeichneten Ausschreibungsrunde im September 39 von 75 Zuschlägen (52 Prozent), davon 19 Zuschläge in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Noch stärker überzeichnet war die Ausschreibung im Oktober, für die Gebote in 4,1facher Höhe des Ausschreibungsumfangs von 96 Megawatt abgegeben wurden. Trotz dieser großen bundesweiten Nachfrage erhielten Investoren im Freistaat 11 von 30 Zuschlägen, davon 7 Zuschläge in benachteiligten Gebieten.
Die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wurde in Bayern zum 1. Juli von 70 auf 200 Anlagen erhöht. Bayern hat damit von dem bundesweit erhöhten Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik dieses Jahr in erheblichem Maße profitieren können. „Wir haben mit hundert Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereits mehr Projekte bezuschlagt bekommen als im gesamten vergangenen Jahr, als wir nur ein Kontingent von 70 hatten. Es wären sicher noch mehr, wenn wir Anfang des Jahres bereits das volle Kontingent von 200 Projekten zur Verfügung gehabt hätten“, erklärt Staatsminister Aiwanger. Er fordert Investoren auf, für die restlichen möglichen Projekte mit einem Volumen von rd. 257 Megawatt im Dezember Gebote bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur abzugeben. „Diese Chance auf Wertschöpfung durch erneuerbare Energien, die einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leistet, sollte nicht ungenutzt bleiben. Wir hoffen auf einen Jahresendspurt“, sagt der Energieminister.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen über 750 Kilowatt Leistung können in Bayern auf Acker- und Grünlandflächen in so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden. Diese Möglichkeit erweitert die förderfähige Flächenkulisse gem. § 37 EEG, die unter anderem vorbelastete Flächen wie beispielsweise entlang von Bahngleisen und Autobahnen oder militärisch genutzte Konversionsflächen umfasst, erheblich.
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